Pressemitteilung Nr. 76/2018 vom 30. Oktober 2018
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; dDie gesamte Pressemitteilung zum Download!
hat erhalten, wer eine Eingabe eingereicht hat zur „Beamten- und besoldungsrechtlichen Gleichstellung in den Niedersächsischen Studienseminaren“.
Der Petitionsausschuss hat beim zuständigen Ministerium eine Stellungnahme dazu eingeholt und dem Landtag dazu als Beschluss empfohlen: „Die Eingabe wird der Landesregierung als Material überwiesen. Im Übrigen ist der Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.“
In der Stellungnahme des Niedersächsischen Finanzministeriums zur Eingabe 0044/11/18 und 128 Folgesätzen heißt es: „Der Petent (sowie div. Weitere Petenten in unterschiedlichen Fachseminarleiterfunktionen aus verschiedenen niedersächsischen Studienseminaren) begehrt eine beamten- und besoldungsrechtliche Gleichbehandlung der Ausbildertätigkeit an Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik mit der Ausbildungstätigkeit an Studienseminaren für das Lehramt an Gymnasien.“ ...
(Dr. Ingrid Otto, 1. stellv. Vors. VBE Niedersachsen)