Pinnwand Nr. 46


Verlässliche Unterstützung und maßvolle Beanspruchung „tut Not“

Der neueste Bildungsreport von UNICEF zeigt auf, dass der Konflikt in Syrien 52.000 Lehrkräfte zur Flucht gezwungen hat und 2,4 Mio. Kinder keinen Zugang mehr zum Schulunterricht haben. Dies sind erschreckende Zahlen. Wir alle wissen, wie wichtig Bildung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Fortschritt ist.
Die Kinder und Jugendlichen, die zu uns kommen, müssen so schnell wie möglich in geregelte Tagesabläufe, zu denen ganz wesentlich
der Schulbesuch gehört, aufgenommen werden. Schule kann ihnen eine sichere Umgebung bieten, und die Schulgemeinschaft das Einleben in die neue Lebenswelt erleichtern. Der VBE erkennt die Hilfsmaßnahmen der Landesregierung an. Er erwartet eine zügige Umsetzung wie die Bereitstellung der Mittel, unbürokratisches Handeln und große Flexibilität, um auf die regional
unterschiedlichen Bedarfe reagieren zu können.
Auch wenn die Erteilung von Sprachunterricht in den verschiedensten Formen an erster Stelle steht, darf nicht vergessen werden, dass die Schulen weitere Unterstützung durch Psychologen, Sozialpädagogen und Übersetzer brauchen. Angesichts der vielen Jugendlichen ohne Familie ist die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern wichtig. Die Schulen müssen wissen, wer die rechtliche Verantwortung für diese Jugendlichen hat.Für Schulleitungen und Kollegien ist der unkalkulierbare Zugang von Flüchtlingskindern eine große Herausforderung. Um den damit verbundenen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, brauchen sie nicht nur personelle und sächliche Unterstützung sondern mehr Zeit. Da die Belastungsgrenze in vielen Fällen bereits erreicht bzw. überschritten ist, hat das Ministerium zu überlegen, wie die Zeitressourcen gewonnen werden können. Erschöpftes und überarbeitetes Lehrpersonal ist keine gute Grundlage für die Integration der Flüchtlingskinder in unsere Gesellschaft.
Die Qualität des Unterrichts für alle Schüler/-innen hängt maßgeblich von der Lehrergesundheit ab. Hier ist der Dienstherr in der Pflicht. Neben aktuellen Lösungen müssen eine mittel- und eine langfristige Strategie erarbeitet werden. Neben der Förderung von Flüchtlingskindern gibt es weitere Veränderungen. In Kraft getreten ist der neue Schulfahrtenerlass (s. S. 5).
In der Anhörung befinden sich

- der Änderungsentwurf zur „Ersten Hilfe…“
- die Neufassung der Abschlussverordnung, der Versetzungsverordnung, des Zeugniserlasses
- die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen
Wie Sie sehen, Schule bleibt in „Bewegung“ und der VBE bleibt am Ball.
Ihre Gitta Franke-Zöllmer
VBE-Landesvorsitzende



Regionalstellen für schulische Inklusion noch eine Baustelle

Im Vorfeld der Schulgesetznovelle gab es um die sogenannten ReschIs heftige Diskussionen. Deshalb wurde die Einführung ausgesetzt. Seit
Juni gab es auf Einladung des MK zu der Thematik drei Fachgespräche und eine große Forumsveranstaltung. Ziel war die Erarbeitung von
Grundlagen für eine neue Organisationseinheit (OE), die die notwendige Steuerung im Bereich Inklusion übernehmen soll.
Zu diskutieren war zunächst, wie inklusiver Unterricht aussehen soll und damit, welche Aufgaben und Rollen die Beteiligten zu übernehmen haben.
Die Organisationsstruktur muss aus einer solchen Klärung hervorgehen. Die Frage, wo die Förderschullehrkräfte zukünftig angebunden werden sollen blieb ungeklärt. Die Anbindung an eine Regelschule ist wünschenswert, wobei der professionelle Austausch und die Fortbildung gewährleistet sein müssen. Hier ist eine Schnittstelle zu den Kompetenzzentren.
Einvernehmen bestand darüber, dass eine OE von einer Schule getrennt sein muss. Die örtliche Anbindung ist davon unabhängig. Das Nebeneinander von einer neuen OE und von Förderschulen als Förderzentren muss sukzessive aufgelöst werden. Über den Umfang dienstrechtlicher Befugnisse der neuen OE gab es unterschiedliche Auffassungen. Unbestritten war allerdings, dass Parallelstrukturen zur LSchB verhindert werden müssen. Überwiegend Zustimmung fand die Einführung landesweit verbindlicher Standards, wenn diese Spiel-
räume für regionale Besonderheiten offen halten und dabei die unterschiedliche Entwicklung Regionaler Integrationskonzepte berücksichtigt wird. Von allen Teilnehmern/-innen wurde eine systemische Ressourcenzuteilung favorisiert.
Die Schulen bekämen mehr Spielraum und die Berechnung der personellen Zuweisung von Stunden an die Einzelschulen würde vereinfacht.
Eine ganze Reihe von weiteren Fragen bedürfen noch der abschließenden Klärung:
- Grundlagen für die Bereitstellung des Mobilen Dienstes
- Definition von „Beratung und Unterstützung“ durch Förderschullehrkräfte
- Perspektiven für Förderschullehrkräfte
- Bildung multiprofessioneller Teams
- Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
- Klärung der Schnittstellen zu anderen beteiligten Organisationen (z.B. Jugendhilfe)
- Rolle der Schulträger
Der VBE bleibt im Gespräch.                                                                                                                                                                                    k/gfz



Neuer Schulfahrtenerlass ist in Kraft getreten

Die Rahmenbedingungen für das Durchführen von Schulfahrten in Niedersachsen werden deutlich verbessert. Kern der zum 1. November 2015 in Kraft tretenden neuen Regelungen im überarbeiteten Schulfahrtenerlass sind höhere Erstattungen bei Übernachtungs- und
Nebenkosten und Rechtssicherheit bei der Annahme von Freiplätzen. Außerdem gibt es bereits seit Beginn des laufenden Schuljahres
mehr Zeitausgleich für Lehrkräfte bei mehrtägigen Schulfahrten.

Gleichzeitig ist vorgesehen, das Schulbudget, aus dem die Schulen unter anderem die Kosten für Klassenfahrten finanzieren, im nächsten Jahr um rund 3,2 Millionen Euro auf rund 108,6 Mio. Euro anzuheben. „Erstmals nach fast zehn Jahren werden die Erstattungsbeträge für Lehrkräfte erhöht und an aktuelle Bedingungen angepasst. Die Obergrenze für Übernachtungskosten wird künftig an die geplante neue niedersächsische Reisekostenverordnung gekoppelt. Lehrkräfte erhalten damit künftig 50 Prozent der allgemeinen Dienstreisekosten - nach gegenwärtigem Planungsstand 40 Euro. Von jeder weiteren Erhöhung der Dienstreisekosten profitieren die Lehrkräfte automatisch. Das sind echte Verbesserungen, mit denen das Land vielen berechtigten Forderungen von Schulen und Lehrkräften nachkommt", sagt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.
Übernachtungskosten angehoben

Die Obergrenze für Übernachtungskosten wird im neuen Schulfahrtenerlass deutlich angehoben: Lag der erstattungsfähige Betrag für Lehrkräfte pro Übernachtung bei 11 Euro ohne Nachweis bzw. 16,50 Euro mit Nachweis, wird dieser auf 20 Euro ohne Nachweis bzw. 30,00 € mit Nachweis fast verdoppelt.
Im Zuge der geplanten niedersächsischen Reisekostenverordnung, deren Entwurf sich aktuell in der Verbandsanhörung befindet, wird der Höchstbetrag voraussichtlich sogar auf 40 Euro pro Übernachtung steigen. Auch die Nebenkostenerstattung wird erhöht: Für Nebenkosten im Rahmen einer Schulfahrt konnten Lehrkräfte bisher fünf Euro pro Tag, maximal 12,50 Euro pro Schulfahrt, gegen Nachweis geltend machen. Die neuen Regelungen sehen 10 Euro pro Tag und höchstens 30 Euro pro Woche ohne Nachweispflicht vor. Die Reisekosten entsprechen damit den Regelungen, wie sie im Bundesreisekostengesetz für Angehörige des öffentlichen Dienstes festgelegt sind.
Zukünftig können Freiplätze und sonstige Vergünstigungen angenommen werden, wenn diese Rabatte transparent gemacht werden. Die Freiplätze oder andere Rabatte sollen dann kostenmindernd auf alle an der Schulfahrt beteiligten Personen umgelegt werden oder können von sonstigen Begleitpersonen, die nicht im Landesdienst stehen, in Anspruch genommen werden. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen, denn bisher gab es hierzu keine Regelung. Hintergrund ist der Umstand, dass Landesbedienstete im Rahmen ihrer Dienstgeschäfte grundsätzlich keine Freiplätze annehmen dürfen. Mit der überarbeiteten Verfahrensweise werden Lehrkräfte vor jeglichem Verdacht der Korruption geschützt. Gleichzeitig können mögliche Freiplätze oder andere Rabatte für eine Schulfahrt genutzt werden.
Seit Beginn des Schuljahres ist zudem die vormalige Deckelung des Ausgleiches für das Durchführen einer mehrtägigen Klassenfahrt von maximal vier Stunden aufgehoben worden. Jeder Lehrkraft wird nun pro Tag eine so genannte „Plus-Stunde" gutgeschrieben, unabhängig von der Dauer der Schulfahrt. Diese Änderung wurde in der Arbeitszeitverordnung-Schule mit der Verabschiedung des
neuen Schulgesetzes im Juni 2015 verankert.                                                                                                                  Quelle: MK-Presse v. 30.10.15



VBE: „HÄNDE WEG VON DEN KLASSENGRÖSSEN!“

– Stammschüler nicht gegen Flüchtlingskinder ausspielen –

„Auf völliges Unverständnis in der Lehrerschaft stoßen die heute in den Medien bekannt gewordenen Äußerungen des Präsidenten des
Nds. Städte- und Gemeindebundes Dr. Marco Trips, angesichts der stark anschwellenden Zahlen von zu beschulenden Flüchtlingskindern
eine Erhöhung der Klassengrößen ins Spiel zu bringen.“ VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer warnt davor, in der angespannten
Situation Stammschüler gegen Flüchtlingskinder auszuspielen.
Wer solche Forderungen in den Raum stellt, kennt nicht den Schulalltag an nds. Grund-, Sekundar- und Berufsschulen, und was die Lehrerschaft teilweise bereits bis zur Überlast leiste. Dazu gehört neben dem fach- und abschlussbezogenen Unterricht der Auftrag zur inklusiven Bildung, zur individuellen Förderung aller Talente in heterogenen Klassen, zur Integration der Schüler/-innen mit Migrationsgeschichte, zum erweiterten Bildungs- und Erziehungsauftrag in Ganztagsschulen, zur Förderung zu höheren allgemeinen und beruflichen Abschlüssen.
Die VBE-Landesvorsitzende bedaure den im NDR-Rundfunk bekannt gewordenen Schnellschuss des Präsidenten angesichts der substantiell und realiter großen Unterstützungen der Kommunen und Gemeinden durch den Bund und das Land. „Die Schulen sind kein Ort der Aufbewahrung sondern sie sind die Zukunftswerkstätten für gelingende Integration durch Bildung.“ Deshalb müssten angesichts der Herausforderungen die Schulen personell, räumlich, finanziell und durch Senkung der Klassen größen gestärkt werden – so Frau Franke-Zöllmer abschließend.
VBE-PD 17/2015

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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