Pinnwand Nr. 36

Altersteilzeit und Schulgesetznovelle „mit Haken und Ösen“


Endlich sind sie offiziell: die seit Monaten diskutierte Novellierung des Schulgesetzes und das Gesetz zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen. Überraschungen sind nicht zu verzeichnen.

Das neue Altersteilzeitgesetz ist von der Regierung als Kompensationsangebot für die zunehmende Überbeanspruchung und Überbelastung besonders gegen Berufsende gedacht. Das Blockmodell soll dabei Anreiz sein. Die Rahmenbedingungen gegenüber der jetzigen Altersteilzeit sind allerdings nicht verbessert worden. Da stellt sich schnell die Frage, wer sich das neue Angebot leisten kann.

Das Modell diskriminiert besonders Frauen, die jahrelang wegen der Kinder ausgesetzt haben bzw. ihre Stunden reduziert haben. Teilzeit ist auch die Folge von Pflege der Angehörigen. Diesen Kolleginnen fehlen so viele Zeiten bei der Pensionsberechnung, dass sie sich eigentlich keine ATZ leisten können. Für Kolleginnen an Grundschulen kommt hinzu, dass sie aufgrund der hohen Unterrichtsverpflichtung gegen Berufsende so ausgepowert sind, dass sie ihre Stunden reduzieren. Anstatt für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, bietet die Regierung nun an, die Entlastungsmaßnahmen selbst zu finanzieren. Das ist nicht hinzunehmen.

Die Novellierung des NSchG hat schon im Vorfeld zu hysterischen Reaktionen geführt. Die emotional aufgeladene Stimmung erschwert eine sachliche Betrachtung. Die Abschaffung des Gutachtens am Ende der Grundschulzeit ist vom VBE schon länger gefordert worden. In seiner Form war es inzwischen untauglich für die Zuordnung der Schulformen im Sekundarbereich. Als Folge müssen nun auch die weiterführenden Schulen verstärkt Förderungen anbieten.

Unterstützt wird von uns auch die Möglichkeit, Grundschulen an alle Oberschulen und an Gesamtschulen anzubinden, wenn ihre Größe das nötig macht. Das kann die regionale Schulentwicklung stärken. Der VBE nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kompetenzen der Lehrkräfte an den Förderschulen Sprache zukünftig den Grundschulen zur Profilbildung zur Verfügung stehen. Es wird Zeit, dass die „Regionalstellen für inklusive Schulen“ verortet werden und eine erkennbare Struktur erhalten. Der VBE fordert für die Oberschule ebenfalls die Möglichkeit in den Jahrgängen 5–8 vermehrt jahrgangsweise zu unterrichten. So kann die individuelle Lernentwicklung besser gesteuert werden.

Den Schulträgern wird noch mehr Verantwortung für die Gestaltung der Schullandschaft übertragen. Die Betroffenen vor Ort können dazu beitragen, dass die Kommunalpolitiker ihre gemeinsame Aufgabe ohne parteipolitisches Gerangel wahrnehmen. Die Fraktionen im Landtag sollten mit gutem Beispiel vorangehen und die Grundlagen für eine verlässliche Entwicklung im Bildungsbereich legen.

Zum Schluss eine positive Meldung. Nach Mitteilung des Präsidenten des Niedersächsischen Landtags wird der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sich mit den Forderungen zur Grundschule auf unserem Plakat vom Oktober beschäftigen. Die Landesregierung ist zur Stellungnahme aufgefordert. Ich bitte Sie herzlich, unseren gemeinsamen Anliegen nochmals Nachdruck zu verleihen.

Ihre Gitta Franke-Zöllmer,
VBE-Landesvorsitzende



Landesregierung verbreitet Horrorzahlen zu berechtigten Grundschulforderungen


Immer wenn sich Landtagsabgeordnete berechtigter Anliegen aus der Grundschullehrerschaft annehmen, werden diese durch millionenschwere Gegenrechnung (der Kultusbürokratie) von der Landesregierung „eingeschüchtert“.

Dies gilt aktuell für die (sogenannten) »Überlastungsanzeigen« hunderter Grundschulkollegien, in denen die ständige „Überbeanspruchungen“ ohne zeitlichen, personellen, finanziellen Ausgleich bzw. Anreiz angeprangert werden. Beleg dafür ist u.a. die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1846) auf die „mündliche Anfrage“ von engagierten FDP-Abgeordneten zum Schuljahresbeginn 2014/15. So soll eine Verringerung der Regelstundenzahl von (z.B.) 28 auf 27 Unterrichtsstunden 48,2 Mill. Euro, die Erhöhung des Faktors für besondere Belastung von 0,3 auf 0,7 ca. 148 Mill. Euro kosten.

Mit diesen und weiteren Horrorzahlen werden zurzeit auf unsere Herbstkampagne hin, Abgeordnete der Regierungsfraktionen „gefüttert“. Ein Schelm, der Böses denkt! In Brandenburg wurde im September die Regelstundenzahl auf 27 gesenkt, in Mecklenburg-Vorpommern will man mit einer Zulage von bis zu 400 Euro (pro Monat) vakante Leitungsstellen an GS wiederbesetzen.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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