Pinnwand Nr. 40

 
 

Gender Budgetierung als Gerechtigkeitsgebot

 
 

Am 8. März war Weltfrauentag. Geeignet, zu sagen, dass Frauen die Hälfte des Himmels tragen, ohne gleichbehandelt zu werden. Rechte müssen immer wieder erkämpft werden. Knapp zwei Wochen später, am 20. März, wurde der Equal Pay Day begangen. An diesem Tag erreichten Frauen das Jahreseinkommen 2014 der Männer.

Die Lücke im Einkommen hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren kaum verringert. Die Differenz liegt bei 21 %, im öffentlichen Dienst bei 8 %. Im Renten-, Pensionsalter sind zunehmend Frauen von Altersarmut betroffen. Auch im öffentlichen Dienst gibt es die verdeckte Diskriminierung unabhängig vom rechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Gesetzliche Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind vorrangig auf Frauen ausgerichtet. Sie arbeiten in Teilzeit aus familiären Gründen, nehmen Elternurlaub und verzichten auf ihre Karriere. Das führt unweigerlich zu vermindertem Einkommen mit Folgen für die Altersversorgung. Nach Kindererziehungszeiten ist der Wiedereinstieg in den Beruf nicht immer unproblematisch.

Gleichzeitig sind alle Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind, im unteren Teil der Bewertungsskala angesiedelt. Gute Beispiele sind die Erzieherinnen und Lehrerinnen an Grundschulen. An dieser Schulform sind die männlichen Kollegen in der Anzahl sehr übersichtlich. Werbeaktionen des Ministeriums, diese Zahl zu erhöhen, haben wenig Aussicht auf Erfolg, solange die Unterrichtsverpflichtung dort am höchsten, die Bezahlung das genaue Gegenteil ist, und das bei zunehmender Beanspruchung. Schulleiterinnen sind dabei besonders betroffen. Ihre Leitungszeit steht in keinem Verhältnis zu ihren Aufgaben.

Weder das Ministerium noch der Landtag haben den Auftrag, auf Geschlechtergerechtigkeit zu achten verinnerlicht, trotz aller öffentlichen Beteuerungen. Die Antwort auf unsere Anträge an die Politikverantwortlichen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist schlicht: alle Maßnahmen kosten zu viel Geld. Die Kolleginnen an Grundschulen sind einfach zu viele. Wahrscheinlich muss man laut trommeln und viel Wirbel veranstalten, um gehört zu werden. Boykott wäre auch eine Möglichkeit.

Das Gerangel um die Entgeltordnung Lehr passt gut in dieses Bild. Dabei wäre der Abschluss einer tariflichen Eingruppierung der Lehrkräfte ein Schritt, die Ungerechtigkeit bei der Bezahlung zu entschärfen.

Noch immer gilt der Grundsatz: Frauen erhalten nur das, was sie sich hart erkämpft haben.

Ihre Gitta Franke-Zöllmer
VBE-Landesvorsitzende

Literatur (Was »verdient« die andere Hälfte des Himmels) zu beziehen bei der „dbb-bundesfrauenvertretung“ – Mail: frauen@dbb.de

 
 

Oberschulen können Fahrt aufnehmen

 
 

„Nun werden endlich die Versorgungslücken der inklusiv arbeitenden Grundschulen und der Sekundarschulformen (RS, HS) ein wenig geschlossen. Die jahrgangsaufsteigenden Oberschulen erhalten die dringend benötigten Fachlehrkräfte, damit ihre Profilorientierung gestärkt, die Bildungsgänge HS und RS integriert und gymnasiale Bildungsangebote auf Wunsch ermöglicht werden.“ Mit diesen Worten kommentierte VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer auf Nachfrage durch die Medien den Lehrereinstellungserlass zum Schuljahr 2015/16 (VORIS 22410).

„Das gilt auch für die seit der CDU/FDP-Regierungszeit und in den letzten beiden Jahren gegründeten bzw. ausgebauten Gesamtschulen. Die Gymnasien sind nach der Statistik zum Schuljahr 2014/15 mit 102 Prozent am besten gestellt, auch eine Folge der 5000 zusätzlichen Lehrerzuweisungen während der letzten Regierungszeiten (2002-2012). Laut Auskunft der Landesregierung bleiben die 740 erwirtschafteten Lehrerstellen im System. Der VBE fordert nach wie vor für alle Schulformen eine mindestens fünfprozentige Vertretungsreserve.

Mit den Einstellungen zum 31. August wird nur der Bedarf nach Stundenplan abgedeckt. Die notwendigen zusätzlichen Stellen für Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Sprachunterricht für die enorm anwachsende Zahl an Flüchtlingskindern werden dadurch nicht geschaffen.

VBE-Presse v. 26.03.2015

 
 

Mit der Stimme als „Berufswerkzeug“ schonend umgehen lernen

 
 

Nun wird es endlich auch vom Dienstherrn, dem nds. Kultusministerium erkannt: Auch Lehrkräfte gehören zur Gruppe der stetig hoch beanspruchten Gruppe der „Berufssprecherinnen und -sprecher“. Dazu heißt es im Schulverwaltungsblatt März 2015: (S. 95)

Die Prävention von Stimmstörungen gewinnt als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrkräfte zunehmend an Bedeutung. Um den speziellen Bedürfnissen dieser Zielgruppe gerecht zu werden, wurde im Auftrage des niedersächsischen Kultusministerium, Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren (AuG) sowie des Niedersächsischen Landesamtes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), durch die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim in Zusammenarbeit mit der CJD Schule Schlaffhorst-Andersen Bad Nenndorf, erstmalig ein spezielles Curriculum für Stimmseminare für Lehrkräfte entwickelt.
Logopädinnen und Logopäden sowie Atem-, Sprech- und Stimmtherapeutinnen und -therapeuten wurden für die Durchführung der Seminare auf Basis des neuen Curriculums qualifiziert und zertifiziert. Somit kann zukünftig für Stimmseminare ein landesweiter Qualitätsstandard gewährleistet werden.

Das zweitägige Seminarangebot beinhaltet die Analyse des Sprechverhaltens in konkreten Sprechsituationen, vermittelt die Praxis der Stimmtechnik und bietet ein individuelles Coaching für die Stimme im Berufsalltag. Informationen dazu finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank des NLQ (www.vedab.nibis.de) oder bei den zuständigen Arbeitsmedizinern der jeweiligen Regionalabteilungen des NLSchB.
Der VBE meint dazu: Woher ein kleines Grundschulkollegium die 700 Euro pro Tag hernehmen soll, bleibt in dem Beitrag offen. Fakt ist aber, dass gerade Grundschullehrerinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen „stimmlich“ die am meisten belastete Berufsgruppe sind, wie steigende krankheitsbedingte Ausfälle belegen. Deshalb fordert der VBE dienstliche Angebote, die finanzierbar sind.

 
 

Pflegeberatung ist beihilfefähig

 
 

Auf Anfrage des Verbandes teilte dazu das niedersächsische Kultusministerium mit, die Niedersächsische Beihilfeverordnung sieht nach § 32 Abs. 1 eine Beteiligung an den Kosten einer Pflegeberatung im Sinne des § 7 a SGB XI für Beihilfeberechtigte seit 01.09.2013 vor.

Danach ist die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH durch die privaten Pflegekassen beauftragt, die Beratung direkt gegenüber der Pflegekasse und der zuständigen Beihilfestelle abzurechnen. Das Land Niedersachsen hat dieser Regelung einer gleichartigen Behandlung von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten zugestimmt. Zur Information wurden vom NK (Referat 13) die Links zur Verordnung und der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH zur Verfügung gestellt:

http://www.compass-pflegeberatung.de/kontakt/ und
http://www.intra.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=VVND-VVND000034782&psml=fpvorisprod.psml&max=true

 
 

Einstellung an allgemeinbildenden Schulen zum 31.08.2015

 
 

Auszug aus dem RdErl. d. MK v. 24.3.2015 – 15-84002 – VORIS 22410

Auszug aus dem RdErl
 
 

Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für diese nicht vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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