„KLARE REGELN FÜR BESCHULUNG VON FLÜCHTLINGSKINDERN!“

VBE-Vorsitzende Gitta Franke-Zöllmer zur MK-Runde:

„KLARE REGELN FÜR BESCHULUNG VON FLÜCHTLINGSKINDERN!“

„Klare Regeln und Hilfestellungen erwartet die Lehrerschaft und die weiteren im Schulbetrieb Beschäftigten von der am Mittwoch (30.September 2015) stattfin denden Gesprächsrunde, zu der Kultusministerin Frauke Heiligenstadt dankenswerter Weise die wichtigsten Lehrer- und Bildungsorganisationen eingeladen hat.“ Mit diesen Worten weist Frau Gitta Franke-Zöllmer, VBE Landesvorsitzende, auf dringend zu klärende Fragen und Ungereimtheiten hin, die landesweit die Runde machen.

So ist nach Auffassung des VBE zu klären, ob Andeutungen aus kommunalen Kreisen, dass nicht alle in Niedersachsen „gestrandeten Flüchtlingskinder“ (Balkan) sofort beschult werden müssen, korrekt sind. Ferner ist zu klären, in wieweit durch Belegung von Schulein-richtungen (Sporthallen) durch Kommunen, ein ordnungsgemäßer Unterricht im Sinne des Fächerangebots (Zeugnis) aufrechterhalten werden kann.

Dabei ist der besondere pädagogische und soziale Wert von Bewegung und Sport hoch einzuschätzen.Weiter ist vorrangig die gesetzliche Stellvertretung (Erziehungsberechtigte) von allein nach Deutschland einreisenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gegenüber der Schule durch Kommune und Land zu regeln. Gerade diese oft traumatisierten und schutzlosen Kinder und
Jugendlichen bedürfen der besonderen Fürsorge und evtl. bestellter Patenschaften (schulische Ansprechpartner).

Ferner ist den Schulen, die Flüchtlingskinder aufnehmen, das Budget für Lehr- und Lernmittel entsprechend zeitnah aufzustocken. Von sog.
Elternbeiträgen zur Beteiligung an den Kosten kann nicht ausgegangen werden.

Zur Sprachschulung (Deutsch) sind bei der Erwartung von 30.000 Schulpflichtigen nicht nur die Anzahl der Sprachlernklassen (600 Ziel der
Landesregierung) kräftig aufzustocken (1.200 bis zum 2. Schulhalbjahr 2015/16). Alternativ muss die Aufstockung des Förderunterrichts,
besonders im Hinblick auf die vielen kleinen Grundschulen im Land erfolgen.

Die Anwerbung von pensionierten Lehrkräften wird vom VBE begrüßt. Das Angebot der Einweisung in DaZ (Deutsch als Zweitsprache) sollte
Voraussetzung sein sowie eine für die Schulplanung verlässliche Verweildauer. Die Einbeziehung von Lehrer/-innen im Vorbereitungsdienst kann nur auf freiwilliger Basis geschehen, ohne dass deren Ausbildungsqualität darunter leidet. Die Tätigkeit ist zusätzlich zu honorieren und nicht aus dem Kontingent des „Eigenverantwortlichen Unterrichts“ zu entnehmen.

Der VBE bekennt sich zum grundgesetzlich verankerten Asylrecht und zur Bildungsteilhabe der in Niedersachsen schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen. Er erwartet von der Landesregierung weitere Anstrengungen gegenüber der Bundesregierung, damit durch weitreichende finanzielle Maßnahmen (Kooperationsgebot bei allgemein bildenden Schulen) und durch Zugriff öffentlicher Schulen auf das „Bildungs-teilhabepaket“ auch für die Flüchtlingskinder der Bildungsanspruch nachhaltig gestützt wird.

Die VBE-Vorsitzende abschließend:“ Wir sollten von Anfang an ernsthaft große Anstrengungen unternehmen, damit unsere Schulen zu gelingenden Zukunftswerkstätten in einer demokratischen, heterogenen und inklusiven Gesellschaft werden“

Hinweis: Siehe Entschließung des VBE-Bundesvorstands „Flüchtlingskinder brauchen Hilfe – Schulen nicht allein lassen“ vom 25.09.2015 unter:
www.vbe.de                                                                                                                                                                                      vbe nds PD 29.09.2015 Pinnwand Nr. 45 zum Download

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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