Pinnwand Nr. 47

Landesregierung muss Überlastung der Schulen ernsthaft „anpacken“
das neue Jahr beginnt ebenso turbulent wie das alte geendet hat. Die Herausforderungen an die Schule und die in ihr Tätigen haben zugenommen. Die Zahl der Flüchtlingskinder und -jugendlichen steigt täglich und nötige Regelungen zur Umsetzung der Inklusion stehen weiter aus. Von den zugesagten Unterstützungen ist bislang wenig in den Schulen angekommen. Wenn die Ressourcen aber zur Verfügung stehen, ist das Verwaltungshandeln zu überdenken. Hier muss es eine Entscheidung des Kabinetts geben.
Das Projekt „Niedersachen packt an“ könnte auch im Bildungsbereich verankert werden, wenn man die bereitwilligen Akteure ließe. Kluge Theorien helfen vor Ort wenig. Zur Bewältigung der Flüchtlingsaufgabe und der schulischen Inklusion gibt es seit über einem Jahr Foren, Fachgespräche, Arbeitsgruppensitzungen ohne greifbaren Ertrag. Der Unmut und die zunehmende Ungeduld an den Schulen ist verständlich. Es reicht! Gehandelt werden muss jetzt!
Das gilt auch für die Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer einschließlich der Arbeitszeit und des pädagogischen Personals. Nach dem OVG-Urteil Lüneburg steht die Arbeitszeit der Lehrkräfte auf der Agenda. Ministerpräsident und Kultusministerium versuchen mit der Ankündigung, Lehrkräfte von bürokratischen Aufgaben zu entlasten, die Forderung nach Senkung der Unterrichtsverpflichtung auszubremsen.
Mehr Zeit für Unterricht ist keine Maxime für Lehrkräfte an Regelschulen, besonders nicht für die Lehrenden an Grundschulen. Die Unterrichtsverpflichtung ist übermäßig hoch. Neu verteilt werden müssen die Anteile von Unterricht und außerunterrichtlichen Tätigkeiten. Die verbindlichen Aufgabenbereiche lassen sich der „Bremer Erklärung“ der KMK mit den Lehrerorganisationen entnehmen. Dort wird deutlich, dass die Aufgabe einer Lehrkraft mehr ist, als fachliche Inhalte zu präsentieren.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungsqualität gehört neben einer professionellen Ausbildung auch die Anerkennung durch eine
gerechte Bezahlung. Die „besondere Laufbahnverordnung Bildung“ hat keine Berechtigung. Alle Lehrer sind Lehrer!
Der VBE wird sich weiterhin vehement für Lösungen im Interesse der Lehrerschaft einsetzen. Je größer Ihre Unterstützung, desto mehr Druck
können wir ausüben.
Ihre Gitta Franke-Zöllmer
VBE-Landesvorsitzende

Aktionismus des Ministeriums zur Arbeitszeit reicht nicht aus
Die Beschwerdewelle aus den Grundschulen und das Urteil zur Arbeitszeit des OVG Lüneburg haben das Ministerium in Rückkopplung mit der Staatskanzlei veranlasst, zwei Vorhaben auf den Weg zu bringen. Eines befasst sich mit dem „Bürokratieabbau an Schulen“, das andere mit einer „Arbeitszeitanalyse“ durch eine Expertengruppe.
Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt zur „Identifizierung von Aufgaben im Grundschulbereich, die auf andere Stellen verlagert werden können, und um Maßnahmen oder Umsetzung zu planen“. Eine Online-Befragung aller Lehrkräfte soll arbeitsbedingte Belastungen der Lehrkräfte und Schulleitungen erfassen. Das Forum Eigenverantwortliche Schule soll den Prozess der Online-Befragung in der Vorbereitung der Umsetzung und bei der Auswertung der Ergebnisse begleiten.
Der VBE ist in der Beteiligung und wird darauf achten, dass es sich nicht um Alibi-Veranstaltungen handelt, damit die Unterrichtsverpflichtung bei der Arbeitszeitanalyse außen vor bleibt.                 gfz

Personalratswahlen 2016

Am 12./13. April werden die Personalratswahlen nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Auch im Schulbereich gibt es auf
allen Ebenen nur noch die Gruppen der Beamten und der Beamtinnen, Arbeitnehmer/-innen. Nach dem neuen Recht sind alle „nebenamtlich oder nebenberuflich“ Beschäftigten unabhängig von ihrer Arbeitszeit sowie nur „kurzfristig“ Beschäftigte wahlberechtigt. Wahlberechtigte können von ihrem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Der Wahlvorstand ist mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beauftragt. Bis Ende Januar sollte der Wahlvorstand bestellt sein. Die Schulleitungen werden um Unterstützung gebeten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.personalratswahl-nds.de

Maßnahmen zur Entlastung bei Überbeanspruchungen in GS
Jetzt (endlich) reagiert auch das Kultusministerium. Die zahlreichen Überlastungsanzeigen von Schulleitungen, insbesondere im Grund-
schulbereich, und die nicht mehr zu übersehende Zunahme an Verwaltungsaufgaben durch Inklusion, Ganztag und Flüchtlingssituation hat zu
einer begrüßenswerten Initiative des Kultusministeriums geführt. Arbeitsgruppe im MK mit Lehrerverbänden installiert.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern des MK, der Lehrerverbände, der Landesschulbehörden, des SHPR und GS-Leitungen sollen Aufgaben im Grundschulbereich benannt werden, die auf andere Stellen verlagert oder gestrichen werden können oder für die es Entlastungen geben muss. In die Vorschläge sollen auch die Ergebnisse der angekündigten Umfrage der Lehrkräfte einfließen.
Die Teilnehmer der Lehrerverbände machten schon zu Beginn klar, dass eine Mitarbeit in dieser AG nur Sinn macht, wenn die erarbeiteten Vorschläge ernsthaft geprüft und spürbare Konsequenzen beim Abbau der Belastungen erfolgen.
Erster Schritt:
Identifizierung von belastenden Aufgaben
Beim ersten Treffen im November wurde bei der Identifizierung von belastenden Faktoren schnell klar, dass es eine Fülle von Aufgaben gibt, die zu einer hohen Beanspruchung sowohl der Schulleitungen als auch der Lehrkräfte in den Grundschulen führen. Die einzelnen Aufgaben konnten fünf Bereichen zugeordnet werden:
Pädagogik der Vielfalt/Heterogenität/ Inklusion – Arbeitszeit: Ressourcen und Aufgaben – Vertragsgestaltung / Dienstrechtliche Befugnisse – Eigenverantwortliche Schule / Beratung und Unterstützung – Verwaltungshandeln

Zweiter Schritt:
Maßnahmen zur Reduzierung belastender Aufgaben
Bei den folgenden Treffen werden die Teilnehmer sich mit den einzelnen Belastungsfaktoren beschäftigen und Vorschläge für eine mögliche Verlagerung und Streichung vorlegen.
Sicher ist aber auch: Ohne zusätzliche Entlastungen etwa durch Erhöhung des Faktors für „Besondere Belastungen“ oder mehr Leitungszeit, berechnet unabhängig von der Schülerzahl, wird es keine spürbaren und nachhaltigen Verbesserungen geben können.

Rot-grüne Landtagsfraktionen müssen sich den unbefriedigenden Arbeitsbedingungen stellen
Unter dem Motto »Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen« führte eine VBE-Vorstandsdelegation Anfang Dezember ein intensives Arbeitsgespräch mit
den Schulpolitischen Sprechern der Rot-grünen-Regierungsfraktionen Stefan Politze (MdL) und Julia Willie in Hamburg. In sachlicher Atmo-
sphäre diskutierten beide Seiten die Haushaltsbeschlüsse zur Bewältigung der Flüchtlingsströme. Dabei mahnte VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer die zügige Umsetzung im Bereich der nds. Schulen an.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die nicht länger hinnehmbare Arbeitssituation an den Grundschulen – einschließlich der Arbeitszeit und der Leitungszeit der Schulleitungen. Die Erhöhung des Faktors für besondere Belastungen sei angesichts gestiegener außerunterrichtlicher zusätzlicher Aufgaben eine Bringschuld.
Regine Kühn, Vorstandsreferentin für das nichtlehrende Schulpersonal, stellte die sehr unbefriedigende Situation der Pädagogischen Mitarbeiter/-innen an GS bezüglich des Arbeitseinsatzes und Entgelts dar. Der VBE machte deutlich, dass der viel zu lange vom MK angekündigte neue Erlass endlich auf den Tisch müsse.
Im Bereich der Sekundarstufe wurde vom VBE vor allem die Entwicklung der Oberschulen angesprochen. Quint Gembus mahnte deren Stärkung der Attraktivität durch Aufhebung von strukturellen Behinderungen der Beschulung von leistungsstärkeren Schülern an. Diese erwarten ein gymnasiales Angebot in der Stundentafel der SI; die Rückkehr zum G9 habe einen gymnasialen Zweig als Hemmnis unnötig gemacht. Ferner müsse das verbindliche 10. Schuljahr für alle endlich schulgesetzlich geregelt werden.
In einem Resümee verwies die VBE-Landesvorsitzende auf ein dringend notwendiges neues Arbeitszeitmodell. Dieses mache die im NSchG verankerten erweiterten Aufgaben sowie die Flüchtlingsintegration erforderlich.
Wer angesichts dieser gesamtgesellschaftlichen Entwicklung den Lehrerberuf attraktiv halten wolle, müsse die längst überfällige Einstufung aller Lehrkräfte in A13 einleiten.                                         ufra

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