Pinnwand Nr. 34

VBE zur Haushaltsklausur: Überlast abbauen – Gerechtigkeitslücke schließen

Reformbereitschaft in den Lehrerzimmern auf dem Tiefpunkt

Zu den bevorstehenden Haushaltsberatungen für 2015 am 25. Juli hat der VBE den Ministerpräsidenten und die Regierungsfraktionen mit den nachstehenden Forderungen angeschrieben.

Der VBE begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung dem Bildungsbereich Priorität einräumt, was mit einer Aufstockung der Haushaltsmittel einhergeht .Die bislang geplanten Mittel werden allerdings für die im Koalitionsvertrag definierten Ziele nicht ausreichen. Leider muss der VBE feststellen, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht an den zusätzlichen Mitteln partizipieren, obwohl sie diejenigen sind, die über die schon vorhandenen extensiven Beanspruchungen die neuen Aufgaben umzusetzen und zu tragen haben. Völlig inakzeptabel ist, dass sie auch noch zur Finanzierung herangezogen werden. Ganztag und Inklusion werden aber nur gelingen, wenn die Gelingensbedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind nicht nur persönliche Aufgaben sondern haben primär mit den Arbeitsplatzbedingungen zu tun. Für diese ist der Arbeitgeber verantwortlich. Besondere Beachtung muss dem Arbeitsplatz Grundschule zukommen. Dort arbeiten Lehrerinnen und Lehrer über oder am Rande des Limits.

Der VBE sieht in folgenden Bereichen vordringlichen Handlungsbedarf:

Die Arbeitszeit der Lehrkräfte muss neu definiert werden. Eine reine Festlegung der Unterrichtsverpflichtung ist nicht mehr zeitgemäß, noch entspricht sie den erweiterten Ansprüchen am Arbeitsplatz. Dabei sind alle Lehrämter gleich zu behandeln.
Bei Schulleitung ist die Leitungszeit vorrangig festzulegen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf kleine Systeme.
Der Übergang in den Ruhestand kann durch ein Altersteilzeitmodell unterstützt werden. Dieses muss so gestaltet sein, dass seine Inanspruchnahme allen möglich ist und keinen sozialen Abstieg für Teilzeitbeschäftigte bedeutet. Das in der Diskussion befindliche Modell eignet sich nicht. Lehrerinnen und Lehrer haben das alte Modell durch Verzicht auf Teile der Altersermäßigung finanziert. Da diese weiterhin ausgesetzt wird, hat dies bei einer neuen Altersteilzeitregelung Berücksichtigung zu finden.
Zur Steigerung der Attraktivität gehört auch eine angemessene Besoldung. Die „besondere Laufbahnverordnung Bildung“ ist aufzuheben. Der Masterabschluss berechtigt auch Lehrkräfte unabhängig von ihrem Lehramt zum Einstieg in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (A13). An allen Schulformen sind funktionsunabhängige Beförderungsämter zu schaffen. Die Besoldungsordnung der Schulleiter richtet sich an der Größe der Schulen aus, nicht an der Schulform. An jeder Schule ist die Funktion eines Stellvertreters des Schulleiters, der Schulleiterin einzurichten.
In Hinblick auf die Ganztagsgrundschule ist entweder die Stundentafel zu erhöhen oder das Budget, um die Lücke zwischen Unterricht und Ganztagsangebot im Vergleich zu Schulen im SEK-I zu schließen…“


Ihre Gitta Franke-Zöllmer
VBE-Landesvorsitzende



„SCHULEN SOLLEN FÜR ALTLASTEN AUS HONORARVERTRÄGEN ZAHLEN!“

– VBE-Umsetzung des neuen Ganztagserlass ist stark gefährdet –

„Nachforderungen der Rentenversicherung aus Verträgen mit Honorarkräften sind durch die Kultusbürokratie zu verantworten und daher ausschließlich vom Land Niedersachsen auszugleichen.“ Dies erklärte VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer im Anschluss an die Landesvorstandssitzung in Bad Nenndorf (10./11.097.2014) ihrer Organisation vor der Haushaltsklausur der Regierungsfraktionen.

„Nach vielfachen landesweiten Rückmeldungen aus den Schulen liegt diesen die Kürzung ihres Schulbudgets um ein Drittel zur Beteiligung an den Nachforderungen der Rentenversicherung vor.“ Zunächst bezögen sich diese Rückforderungen auf die Jahre 2007 bis 2011, ergänzte die VBE-Landesvorsitzende.
Dies kann dazu führen, dass eine Schule zahlungs- und damit handlungsunfähig werde. Die Ganztagsangebote sind so gefährdet.

Der VBE stellt fest: Die Schulleitungen handeln bei der Einstellung von Honorarkräften auf Grundlage der von der Landesschulbehörde genehmigten Verträge und Handreichungen. Sie sind ausführendes Organ und damit nicht für Versäumnisse der Kultusbürokratie verantwortlich. Die im neuen Ganztagserlass vorgesehenen Verbesserungen sind durch diese Maßnahme nicht umsetzbar.

PD 10-2014 (14.07.)


Streit um SL-Arbeitszeit „weltmeisterlich“:

ANZEIGEPFLICHT DES JAHRESURLAUBS ZURÜCKGEZOGEN

– Schulleiter/-innen sind keine Schulverwaltungsbeamte –

Vermutlich war die Kultusministerin über die Anweisung der Landesschulbehörde „not amused“. Denn kurze Zeit nach Veröffentlichung unserer Presseerklärung gegen die Anzeigepflicht des Jahresurlaubs erfolgte per Mail das Dementi an den Verband durch den Ministeriumssprecher: „… Kultusministerin Heiligenstadt hält eine formalisierte Anzeige des Erholungsurlaubes durch Schulleitungen indes nicht für notwendig …“. Inzwischen ließ auch die schulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ina Korter (MdL) mitteilen, das Kultusministerium habe die Anzeigepflicht zurückgezogen.

In einer in Kollegenkreisen viel beachteten Presseerklärung hatte die VBE-Landesvorsitzende nach Bekanntwerden des Behördenschreibens die Vorgehensweise der Landesschulbehörde „… mit der verengten bürokratischen Auslegung der Niedersächsischen Urlaubsverordnung für Beamte „…“ stark kritisiert.

Sie stellte fest: „Da die Schulleiterinnen und Schulleiter aus der Laufbahn Bildung (für Lehrkräfte), besoldet werden, gehören sie statusmäßig der Lehrerlaufbahn an und nicht der Laufbahn für Schulverwaltungsbeamte. Dies wurde bei der Neufassung der nds. Urlaubsverordnung für Beamte nicht berücksichtigt ... Solange die Arbeitszeit der Schulleitungen an der Höhe der Unterrichtsverpflichtung ausgerichtet ist und die anderen Aufgaben zeitlich nicht festgelegt sind, ist ein sachgerechter Nachweis schlicht unmöglich.“

Der Hinweis des Ministeriumssprechers im Mail-Schreiben, dass für Lehrkräfte nicht die gesamten Ferien Urlaubstage sind, (wörtlich: „... Lehrkräfte haben in gleichem Umfang Anspruch auf Erholungsurlaub wie andere Landesbedienstete auch. In wie fern außerunterrichtliche Tätigkeiten in der unterrichtsfreien Zeit wahrgenommen werden müssen, ist individuell verschieden – sowohl für Lehrkräfte als auch für Schulleitungen) macht deutlich, wie notwendig ein eigenes Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte in Niedersachsen ist. Der VBE wird sich dafür einsetzen.

ufra


EuGH-Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Juni 2014 die geltenden Übergangsregelungen, die als altersdiskriminierend kritisiert wurden, grundsätzlich gebilligt. Ausgangspunkt waren Klageverfahren, welche ein auf dem Lebensalter beruhendes Besoldungssystem als rechtswidrig bezeichneten. Selbst wenn es zwischenzeitlich zu einer Umstellung auf ein rechtmäßiges System gekommen sei (Besoldung nach Erfahrungsstufen), seien die Überleitungsregelungen an das alte System angelehnt und damit ebenso rechtswidrig.

Auch wenn die Richter die Übergangsregelungen grundsätzlich gebilligt haben, ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Da die Richter nur die Überleitungsregelungen gebilligt, ein auf dem Lebensalter beruhendes Besoldungssystem aber als altersdiskriminierend gegenüber jüngeren Beamtinnen und Beamten bewertet haben, wird der dbb auf eine letztinstanzliche Klärung in Deutschland hinwirken.

Der NBB – Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion sowie VBE werden das Verfahren weiter verfolgen und seine Mitglieder zu gegebener Zeit auf etwaige Folgen hinweisen.

Schule heute 7-8/14

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