10.06.2015

Der VBE zum OVG-Arbeitszeiturteil:

„Arbeitswissenschaftliche Vorgaben Voraussetzung für Gleichbehandlung!“

Finanzierung der Zukunftsoffensive Bildung teilweise nicht legitimiert

 
 

„Die klagenden Gymnasialkollegen haben es schwarz auf weiß erhalten. Die Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Stunden pro Woche um eine Stunde ist laut OVG-Beschluss nicht legitimierte Mehrarbeit. Nun hat es sich gerächt, dass die nds. Landesregierung eine arbeitswissenschaftliche Untersuchung der diversen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Tätigkeiten und weiteren Beanspruchungen scheut(e) wie der Teufel das Weihwasser.“ Mit diesen Worten kommentiert VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer die in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Entscheidungsgründe für das gestrige Urteil des OVG Lüneburg.

„Seit Jahren fordert ihr Verband in zahlreichen Eingaben an das Kultusministerium und den Landtag – zeitweise unterstützt von Oppositionsfraktionen – eine solche arbeitswissenschaftliche Untersuchung und Arbeitsfeldbeschreibung und hält sie angesichts des erweiterten Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Lehrkräfte in allen Schulstufen und Schulformen für längst überfällig,“ so die VBE-Landesvorsitzende ergänzend.

Nun hat nach Auffassung des VBE die Landesregierung vom OVG Lüneburg einen Richtwert erhalten, auf dessen Grundlage und den Aspekten von Fürsorgepflicht und Gleichbehandlung die Arbeitszeit aller Lehrerinnen und Lehrer zu überprüfen ist.
Es ist deutlich geworden, dass die „Zukunftsoffensive Bildung“ den Eingriff in die Arbeitszeit der Lehrkräfte nicht rechtfertigt.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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