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Bearbeitungsstand: 12.06.2019 11:11 Uhr
Referentenentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe
(Angehörigen-Entlastungsgesetz)
A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. ...........mehr!

Stellungnahme der dbb bundesseniorenvertretung
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe
(Angehörigen-Entlastungsgesetz) .........mehr!

Vortrag zum Thema "Vorsorgevollmacht" und "Patientenverfügung

Am Mittwoch, dem 14. 03. 2018 veranstaltete der VBE Kreisverband Vechta, organisiert vom Seniorenvertreter des KV Günter Meyer, eine Vortragsveranstaltung zum Thema "Vorsorgevollmacht" und "Patientenverfügung" in der Cafeteria der Pater-Titusstiftung in Vechta. Der Kreisvorsitzende, Reinhard Sundermann konnte am Beginn über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen.
Nach einer kurzen Stärkung mit Kaffee und Kuchen, der in der Küche des Standortes Hedwigstift in Vechta gebacken wurde, hielt Frau Erika Rüwe, Dipl. Sozialarbeiterin und Dipl. Gerontologin, einen sehr sachkundigen und detailierten Vortrag zum Thema. Ihre Ausführungen enthielten durchaus sehr wichtige Fragen, die es zu bedenken gibt. Wichtig war ihr, dass vor allem die Vorsorgevollmacht noch entscheidender ist, als die Patientenverfügung, obwohl die 2. meistens eher im Gespräch in der Öffentlichkeit ist.
Anschaulich machte sie klar, wie schnell für den einzelnen Menschen die Frage auftauchen kann, wer regelt jetzt für mich wichtige Dinge? Immer wieder machte sie deutlich, dass man bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht intensiv mit den beteiligten Personen, vor allem auch mit dem, der als Bevollmächtigter eingesetzt werden soll, sprechen muss, da diese Aufgabe im Ernstfall doch von großer Bedeutung sein kann. Sie machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass Beamte, die beihilfeberechtigt sind, sich mit der Beihilfestelle in Verbindung setzen sollten, da diese im Ernstfall gesonderte Vollmachten verlangt. Das gleiche gilt auch für Banken und Bankgeschäfte.
Dieses Thema beiseite zu schieben, kann beträchtliche Folgen haben, da die Tatsache, dass im Ernstfall schon die Kinder oder der Ehepartner oder ein Angehöriger das schon machen wird, sich als Trugschluss herausstellt. Diese Personen können die Aufgabe nur übernehmen, wie Frau Rüwe darstellte, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Ansonsten wird ein vom Gericht bestellter Vertreter dies tun müssen.
Das gilt auch vor allem in dem Moment, wo eine Patientenverfügung vorliegt. Auch in diesem Fall, der unter Umständen sehr folgenschwer sein kann, kann nur ein Bevollmächtigter gemeinsam mit den Ärzten tätig werden.
Im Anschluss stellte Frau Rüwe den Teilnehmern rechtsgültige Formulare zur Verfügung, mit denen sie gültige Vollmachten und Verfügungen erstellen können.
Herr Sundermann bedankte sich am Ende bei Frau Rüwe für den sehr aufschlussreichen Vortrag und konnte die Teilnehmer entlassen, die doch sehr nachdenklich den Heimweg antraten.
(Fotos privat)

 

Liebe Seniorensprecherinnen und Seniorensprecher,
am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat im April 2017 ihre Wahlprüfsteine veröffentlicht und insgesamt
34 Fragen zu den Themenkomplexen Seniorenpolitik, Alterssicherung, Freiwilliges Engagement und Partizipation, Gesundheit und Pflege, Wohnen, Wohnumfeld und Mobilität sowie Verbraucherschutz an die vier im Bundestag vertretenden Parteien (CDU/CSU, SPD, Die Linke, Die Grünen) sowie an die FDP und die AfD gesendet.
Die BAGSO hat deren Antworten – die AfD hat nicht reagiert – den einzelnen Fragen zugeordnet. Daraus entstand das beigefügte Dokument mit insgesamt 56 Seiten. Außerdem hat sie zu 17 ausgewählten Fragen die wesentlichen Aussagen der Parteien in einer Synopse zusammengestellt.
Beide findet Ihr als Anlage zu diesem Schreiben. Ich bitte Euch, diese in Euren Landesverbänden weiterzuleiten und so zu deren Verbreitung beizutragen.
Mit kollegialen Grüßen
Max Schindlbeck, VBE-Bundesseniorensprecher

Ausgewählte Antworten
Zusammenfassung der Antworten


Liebe Kollegin, lieber Kollege,

mit dem überarbeiteten Kalender „Gut zu Wissen“ 2015/16 setzen die Verantwortlichen im Landesverband Niedersachsen für die langjährig im Schuldienst tätigen Mitglieder und für die Seniorinnen und Senioren die Veröffentlichungen „Gut zu Wissen“ fort.
Der neue Taschenkalender – so hoffen die Autoren – gibt Ihnen vielfältige Informationen, Hinweise und Aufklärungen rund um die Themen Altersteilzeit, Beamtenversorgung, Versetzung in den Ruhestand, Beihilfe und Rentenrecht.
Natürlich kann dies nur als Überblickswissen formuliert sein
und ersetzt weder detaillierte Information noch Beratung. Wie
Sie diese erhalten können, auch darüber gibt der VBE-Versor-
gungskalender Auskunft. Wir hoffen, dass die kleine Broschüre
zum täglichen Begleiter wird.

Franz-Josef
 
 

FRanz-Josef Meyer
VBE - Landesvorsitzender

Auf der rechten Seite können Sie unter "Kontakt VBE-Senioren" direkt mit uns in Kontakt treten und uns eine Mitteilung zukommen lassen.

Im Folgenden finden Sie Links zu wichtigen Informationen. Mit einem Klick auf den jeweiligen Link erhalten Sie die Information zum Herunterladen und Ausdrucken.

 
 

"Journal 60plus"

"Journal 60plus" für VBE Mitglieder in Vorbereitung

 

Vorab die gute Nachricht: Alle
K o l l e g i n n e n und Kollegen
erhalten mit der nächsten Ausgabe „zeitnah 11-12/16” als ständigen Beihefter das von der VBE- Bundessenio-renvertretung und der „Wilke Mediengruppe” (Verlag) gemeinsam herausgegebene Senioren „Journal 60plus”.
Landesspezifische Infor-mationen und Beiträge sind eingeplant.

Der Ihnen bekannte „VBE-Se-niorenbrief” 3/16 kann bei der Geschäftsstelle digital abge- rufen werden.
Wesentlicher Punkt dieses Seniorenbriefs ist der Umgang mit Stress, wobei im Laufe des Artikels anhand einiger Unter-suchungen bemerkt wird, dass milder Stress durchaus auch positive Wirkungen haben
kann. Jedenfalls zeigen dies wissenschaftliche Unter-suchungen im Leibniz-Institut
Jena.

Der zweite Punkt zum Thema Stress ist die Beschreibung der Versuche, mit sehr unter- schiedlichen Methoden ihn abzubauen. Einige dieser Methoden sind hinlänglich bekannt und vom einen oder
anderen auch sicher schon ausprobiert worden, zu nennen wären Autogenes Training, Yoga und Meditation. Dazu werden andere Methoden wie Progressive Muskelentspan- nung, Feldenkrais und Pilates
benannt. Eine Info über die Kostenübernahme durch Kran- kenkassen schließt sich an.

 

Seniorenbriefe

2/2020 Seniorenbrief des VBE-Bundesverbandes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwerpunkt dieser Ausgabe ist das Thema gesunde Ernährung. Es ist ein Gastbeitrag der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V., die eine unabhängige wissenschaftliche deutsche Fachgesellschaft in der Rechtsform eines
gemeinnützigen eingetragenen Vereins ist. Sie befasst sich seit Jahren mit der Thematik und hat ihre Ergebnisse in 10 praxisnahe Regeln zusammengefasst, die hier ausführlich dargestellt werden. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen. ......mehr!

1/2020 Seniorenbrief des VBE-Bundesverbandes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Ausgabe hat drei Schwerpunkte. Zum einen informieren wir über das Lernen im Alter, dann über ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Nachversteuerung bei einer Erbschaft und zum dritten über die Möglichkeit Urlaubsansprüche zu
vererben. Außerdem gibt es wieder einen heiteren Beitrag in Sütterlin-Schrift. Lassen Sie sich überraschen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen. .........mehr!

3/2019 Seniorenbrief des VBE-Bundesverbandes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwerpunkt dieser Ausgabe ist das Thema Erben. Zunächst bekommen Sie einige Tipps zum Erben. Danach informieren wir über mögliche Schulden und über Steuerersparnisse. Zum Schluss dieser Thematik wird die Möglichkeit des Nießbrauchs behandelt. Außerdem gibt es wieder einen heiteren Beitrag in Sütterlin-Schrift. Lassen Sie sich überraschen. Abschließend möchten wir Sie noch über die VBE-Seniorenreise 2020 nach Usbekistan, die wieder an Ostern stattfindet, informieren.........mehr!

1/2019 Seniorenbrief des VBE-Bundesverbandes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Schwerpunkt dieser Ausgabe ist der „letzte Wille“. Es geht um die Möglichkeit ein Testament im Nachhinein zu ändern und um das sogenannte Berliner Testament. In zwei weiteren Themen geht es um Hilfen vom Staat, und zwar einerseits bei vermieteten Immobilien, und andererseits bei studierenden Kindern.
Außerdem informieren wir über Altersdiskriminierung, Impfen bei Senioren, Probleme bei Urnenumbettungen und über eine geplante Seniorenreise. Beendet wird dieser Brief wieder mit einem heiteren Beitrag in Sütterlin-Schrift. Lassen Sie sich überraschen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.   Brief zum Download hier!

1/2018 Seniorenbrief des VBE Bundesverbandes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Schwerpunkt dieser Ausgabe ist das Thema Rente. Unter der Überschrift „Welche Altersrente kann ich wann wählen“ zeigt unsere Kollegin Marlies Hensel vom VBE Mecklenburg- Vorpommern die vielfältigen Möglichkeiten dieses Systems auf.
Außerdem geben wir finanzielle Tipps zum Erben, zur energetischen Sanierung und zur KFZ-Versicherung. Beendet wird dieser Brief wieder mit einem heiteren Beitrag in SütterlinSchrift. Lassen Sie sich überraschen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr
Max Schindlbeck
VBE-Bundesseniorensprecher

Hier der gesamte Seniorenbrief zum Download!

allg. Informationen

Einkommensrunde und Rentenbesteuerung

 
 

„Mütterrente“ wirkungsgleich auf das Beamtenversorgungsrecht übertrage

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz - BGBl. I 2014 S. 787) regelt seit Juli 2014 u.a.die Verdoppelung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“).   mehr.....

9/10–Regelung bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Rechtslage
Nach § 5 Abs. 1 Ziff. 11 SGB V sind Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen und einen Rentenantrag gestellt haben,   mehr.......

Das Rentensystem der Niederlande

Powerpoint vom VBE-Seniorenseminar

ALTERSTEILZEIT
– nur für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis –

Stand: Februar 2015, Rechtliche Grundlagen
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) § 63
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schu-le) § 9
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) § 16
Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 6
SVBl 1/2015 S. 4 und SVBl 2/2015 S. 52    ..............mehr

Merkblätter der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (LBV):

Wichtige Informationen (auch) zum Download unter www.nbb.dbb.de > Infothek > Informationsmappe für Seniorinnen und
Senioren Hrsgb. NBB, Hannover 2013    ...................mehr

Aktuelle Stichworte zur Versorgung und Beihilfe:

Weitere Änderungen im Versorgungsrecht
Im Jahr 2012 beschäftigte sich der Niedersächsische Landtag intensiv mit der Thematik der Trennung der Systeme. ................mehr

Ein Plus an Leistungen speziell für die ältere Generation

Unfallversicherung für Senioren – Herr Hagen Bittner, Landes-
geschäftsstellenleiter der Debeka in Hannover, im Interview
mit dem stellvertretenden Landesvorsitzenden des VBE, Uwe
Franke.    .............................. mehr

Zeitschriften AiR und BAGSO

Zuerst die Abkürzungen: AiR Aktiv im Ruhestand und BAGSO Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen AiR wird vom dbb herausgegeben und wendet sich an Ruhestandsbeamte, Rentner und Hinterbliebene. Leider ist das Magazin noch wenig verbreitet, kann über den dbb Berlin bestellt werden, erscheint 6x im Jahr. Worum es geht, kann sich jeder vorstellen und interessante Informationen sind dort abzuholen. Der dbb berichtet von seinen Aktivitäten in Bezug auf die Senioren. Vielleicht lohnt es sich, ein Probeheft zu bestellen. www.dbbverlag.de
Die BAGSO gibt ebenfalls eine Zeitschrift heraus, die alle Mitgliedsverbände einschließt. Neben Themen zur eigenen
Altersaktivität werden auch Projekte dargestellt und ehrenamtliche Tätigkeiten erläutert. Eine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen wird durch die BAGSO organisiert. Bezug über www.bagso.de. Die
Zeitschrift erscheint vierteljährlich.Informationsveranstaltung für
Pensionäre und solche, die es noch werden. Und nun die Ankündigung unserer ersten Informationsveranstaltung :
Im Mai ist eine Veranstaltung zu den Themen Erbrecht – ein Leitfaden zum Erben und Vererben mit kostenloser dbb-Broschüre- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Organspendeverfügung mit VBE-Broschüre geplant. Über diese beiden Themen wird Max Schindlbeck referieren.
Die Veranstaltung wird in den Geschäftsräumen des dbb und VBE in Hannover Ellernstraße stattfinden. Der Termin wird noch vereinbart und eine Einladung ergeht dann an alle Mitglieder 55+.
Heinrich Bahns


dbb-Fachtagung: Senioren-politik – Altersversorgung

Die letzte Fachtagung der dbb-Bundesseniorenvertretung in Königswinter befasst sich mit der Problematik der Alters-sicherung.

 

Vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) nahmen mit Max Schindlbeck und Gerd Kurze die beiden Sprecher der VBE-Bundes-seniorenvertretung teil (Foto- Marina Fischbach).
mehr zum Download

Das 1 x 1 der Versorgung

Das Versorgungsrecht hat in den letzten Jahren immer wieder Änderungen erfahren und wird auch jetzt noch ständig verändert, sodass es selbst versierten Personen schwerfällt, den Überblick zu wahren. Mit den folgenden Ausführungen wird versucht, eine Übersicht über die derzeitige Rechtslage zu geben. Die Ausführungen sind zum Teil stark vereinfacht.     ........ mehr


Foto: Friedhelm Windmüller

VBE-Senioren für Flüchtlings- hilfe

Bei einer außerordentlichen Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes der VBE-Bundes-seniorenvertretung berieten die Teilnehmer auch über die Möglichkeiten der Mithilfe von Lehrerseniorinnen und -senioren bei der Integration der großen Zahl von Flüchtlingen.

 

 Viele ehemalige Pädagoginnen und Pädagogen wären durchaus bereit, sich für eine kurze Zeit wieder reaktivieren zu lassen, um die anfängliche Notsituation zu bewäl-tigen, so die beiden Bundessprecher Max Schindlbeck und Gerhard Kurze. Abgelehnt allerdings wird eine langjährige Beschäftigung der Ruheständler, weil dadurch vielen Junglehrern Anstellungsmög-lichkeiten genommen würden. Der geschäftsführende Vorstand war der Ansicht, dass gerade jetzt eine nachhaltige Personalpolitik dringend erforderlich wäre. So könne man langfristig die Flücht-lingsströme in den Griff bekommen und Lehrerstudenten eine berufliche Perspektive geben.
Max Schindlbeck

 

 
 
Ansprechpartner
Adressen

VBE-Mitglieder können sich in dringenden Angelegenheiten an folgende VBE-Experten wenden:

Arnulf Buch,
Leiter der VBE-Rechtsberatungs- und Rechtsschutzstelle in Nds.
Memeler Weg, 31689 Lindhorst
Telefon: 05725-7230, Fax: 05725/7230
E-Mail: apfbuch@gmx.com

Bernward Lanfer
Rechtsberatung im BV Weser-Ems
Freiherr-von-Stein-Str. 4, 49134 Wallenhorst
Telefon: 05407-816120
E-Mail: grevenbl@web.de

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