16.02.2009: Diejenigen Lehrkräfte, die eine Ausgleichszahlung für ihr AZK beantragt hatten, haben inzwischen mit dem Dezembergehalt die erste Rate in Höhe von 1965,95 € erhalten, sofern sie volle 10 Jahre lang Stunden angespart hatten. Wie erwartet, hat sich der Finanzminister wegen der vollen Versteuerung sofort ca. ¼ davon zurückgeholt. Die nächste Rate soll zum 01.08.2009 ausgezahlt werden.
Das AZK an GHRFö-Schulen endet für alle Lehrkräfte am 31.07.2009. Ab 01.08.2009 müssen an diesen Systemen keine Plusstunden für das Arbeitskonto mehr gegeben werden! Auf Antrag erfolgt für alle der Ausgleich sofort, ansonsten ab dem Schuljahr 2012/13 mit 10% Zuschlag.
Alle nach dem 01.08.2008 neu eingestellten Lehrkräfte können sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen, da die neue Arbeitszeitverordnung zum Zeitpunkt ihrer Einstellung schon Gültigkeit hatte. Der Ausgleich ihrer Stunden kann daher erst ab dem Schuljahr 2012/13 erfolgen.
Einige Lehrkräfte haben zum 01.02.1998 mit dem AZK begonnen. Diese können schon ab 01.02.2009 ausgleichen.
Wer in der Ansparphase teilzeitbeschäftigt war, hat für diese Zeiten Anspruch auf anteiliges höheres Gehalt. Hier ergibt sich eine individuell berechnete Ausgleichszahlung, die um ein Vielfaches höher liegt als die Sätze der Mehrarbeitsvergütung (z.B. 19,18 € / Unterrichtsstunde an Grund- und Hauptschulen oder 22,77 € an RS/FöS).
Hannover, den 07.10.2008
Behörde versendet Bescheide wegen "Ausgleich des Arbeitszeitkontos"
Inzwischen hat die Landesschulbehörde Bescheide an alle betroffenen Lehrkräfte versandt, die nach 10-jähriger Ansparphase die Auszahlung des AZK beantragt hatten. Daraus geht hervor, dass an Grundschulen mit 410 erteilten Mehrstunden in 10 Jahren gerechnet wird. Diese sollen gemäß Mehrarbeitsvergütungssatz mit je 19,18 € verrechnet werden.
Es ergibt sich somit eine Gesamtzahlung in Höhe von 7863,80 €, die auf vier Jahresraten verteilt wird. - Auszahlungszeitpunkte siehe unten! - Mit dem Dezembergehalt soll also die erste Rate in Höhe von 1965,95 € ausgezahlt werden. Geht man von einem individuellen Steuersatz von 25% aus, werden auf diese Sonderzahlung 491,50 € Steuern fällig (ohne Gewähr, individueller Steuersatz kann abweichen!).
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Hannover, den 30.09.2008
Finanzminister will Barauszahlung des AZK steuerlich ungünstig gestalten!
Ein kürzlich vorgelegter Erlassentwurf des niedersächsischen Finanzministeriums sieht vor, dass eine volle Versteuerung der Ausgleichszahlung vorgenommen werden soll. Wörtlich heißt es dort: "Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, 2 Nr. 4 EStG (sog. Fünftelregelung) findet keine Anwendung. Die erforderlichen, kumulativ vorliegenden Tatbestandsvoraussetzungen einer mehrjährigen Tätigkeit und eine Zusammenballung von Einkünften (d.h. der Betrag wird in einem Kalenderjahr gezahlt) sind hier nicht gegeben. Wird eine Entschädigung in mehreren Kalenderjahren gezahlt, kommt die Tarifermäßigung nach dem BFH-Urteil vom 28.06.2002, BStBl. II S. 835 m.w.N. nicht in Betracht."
Diese Vorgehensweise widerspricht den Auskünften des NLBV vom Juni. Dort hatte man noch eine Versteuerung nach der günstigeren Fünftelregelung angekündigt.
Ein erneuter Affront gegen die Lehrkräfte!
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Hannover, den 15.092008
Schuljahr wird mit 40,8 Jahreswochen berechnet
Nach den vorgelegten Berechnungsbögen zum Ausgleich des AZK wird ein Schuljahr mit 40,8 Wochen zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sollten alle Betroffenen die Berechnung des NLBV überprüfen.
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Hannover, den 05.09.2008
Schulen über neue Auszahlungsmodalitäten des Arbeitszeitkontos informiert
Auszahlung in vier Jahresraten und zwar zum 01.12.2008, 01.08.2009, 01.08.2010 u. 01.08.2011
Die Schulen sind heute per Email darüber informiert worden, dass für alle Lehrkräfte, die vor den Sommerferien eine Auszahlung ihres AZK zum 01.08.2008 beantragt hatten, die Auszahlung jetzt in vier Jahresraten erfolgen soll, und zwar zum 01.12.2008, 01.08.2009, 01.08.2010 u. 01.08.2011.
Für alle Lehrkräfte, die auch unter diesen Konditionen ihren Antrag auf Auszahlung des Arbeitszeitkontos aufrecht erhalten, sollen die Schulleitungen eine Excel-Tabelle bzw. einen Berechnungsbogen ausfüllen und bis zum 12.09.2008 an die LSchB weiterleiten.
Die Lehrkräfte, die ihren zum 01.08.2008 gestellten Antrag auf Auszahlung des Arbeitszeitkontos nicht aufrecht erhalten, sollen rechtzeitig (6 Monate) vor Beginn des gewünschten Ausgleichs ihren Ausgleichswunsch mitteilen.
Hannover, den 12.07.2008
Verband Bildung und Erziehung kritisiert erneuten Wortbruch der Ministerin:
- 250 zusätzliche Stellen reichen nicht aus -
„Es ist einfach nicht mehr nachvollziehbar, unseriös und geradezu unverschämt, dass die Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann jetzt nach der Haushaltsklausur der CDU plötzlich die zugesagte Möglichkeit für Lehrer, sich das angesparte Arbeitszeitkonto auf Antrag sofort auszahlen zu lassen, auf 4 Jahre strecken will.“ Das erklärte der Landespressesprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Manfred Ruhnke, am Freitag in Hannover.
„Wie tief das Misstrauen der Lehrer in die Verlässlichkeit ihrer Ministerin inzwischen ist, lässt sich daraus ableiten, dass zwei Drittel ihr Arbeitszeitkonto sofort durch entsprechende Unterrichtsermäßigung ausgeglichen haben möchten. Jetzt zeigt sich, wie begründet ihre Skepsis gegenüber Zusagen der Ministerin war. Nach den massiven Lehrerprotesten im Mai gegen die Aussetzung der Rückgabe der angesparten Guthaben kommt es wohl nicht von ungefähr, dass der neuerliche Wortbruch in die Ferienzeit fällt,“ so Ruhnke.
„Unser Bildungssystem wird permanent unterfinanziert. Unsere Bildungsausgaben liegen 15 Prozent unter denen unserer europäischen Nachbarn. Zu diesem Grundproblem kommen die überstürzten Reformen wie die Abschaffung der Orientierungsstufe, die Einführung der EiSchu und des Turbogymnasiums. Der Schüler- (und Eltern-) Ansturm auf das Gymnasium verschlingt – vorhersehbar – Unsummen, die jetzt auf Biegen und Brechen aus dem System erwirtschaftet werden müssen. Es ist scheinheilig, bei insgesamt 80.000 Lehrerinnen und Lehrern in Niedersachsen großartig 250 zusätzliche Lehrerstellen für den Ausgleich der seit Jahren bekannten Rückgabe der Arbeitszeitkonten anzukündigen. Nötig wären etwa 1.000 Kollegen, um die Unterrichtsversorgung abzusichern,“ rechnete der Landespressesprecher vor.
Und abschließend: „Wir fordern die Landesregierung auf, den Bildungshaushalt nicht länger als Kostenfaktor, sondern als Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes zu behandeln und angemessen aufzustocken. Sparsamkeit ist ja in Ordnung, aber `Geiz ist geil´ und Sparen als Selbstzweck auf dem Rücken der Lehrerinnen und Lehrer gefährdet nachhaltig die erfolgreiche Arbeit in den Schulen.“
Hannover, den 04.06.2008
Verschlechterungen bei Arbeitszeitkonten abgewendet
Nach massiven Protesten von ca. 11.000 Lehrkräften am 08.Mai 2008 in Hannover (auch der VBE war stark beteiligt), hat die Kultusministerin am 20.05.2008 einen neuen Verordnungsentwurf im Kabinett verabschieden lassen. Die meisten Forderungen der Lehrerverbände wurden darin berücksichtigt. Der zunächst vorgelegte Entwurf sah vor, dass Lehrkräfte generell erst am Ende ihrer Lebensarbeitszeit die Stunden aus dem AZK wieder bekommen sollten. Die neue Verordnung sieht jetzt mehrere Varianten vor. Das Wichtigste ist, dass jede/r sich auf den Vertrauensschutz berufen und nach der alten Regelung behandelt werden kann, aber leider nur auf Antrag. Dieser musste für alle, die zum 01.08.2008 ausgleichsberechtigt waren, bis zum 6.Juni gestellt werden. Alle anderen können den Antrag auch noch später stellen. Die neuen Regelungen:
1. Der Ausgleich des AZK wird in der Regel verschoben auf das Jahr 2012/13 (BBS 2013/14).
2. Für Lehrkräfte, für die nach der alten Regelung ein früherer Beginn der Ausgleichsphase vorgesehen war, erhöht sich die Zahl der auszugleichenden Unterrichtsstunden um 10%.
3. Eine Auszahlung der angesparten Stunden ist nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung möglich. Teilzeitbeschäftigte können anteilig nachträglich eine höhere Besoldung verlangen. Der 10-prozentige Aufschlag entfällt dann aber.
4. Für alle, die schon vor dem 01.08.2008 in der Ausgleichsphase waren, ändert sich nichts.
5. Auf Antrag können alle Lehrkräfte, die Anspruch auf Ausgleich ab dem 01.08.2008 nach der alten Regelung hatten, diesen auch so bekommen. Eine Begründung ist nicht erforderlich! Es genügt z.B. der Hinweis "Vertrauensschutz" o.ä..
6. Lehrkräfte, die erst ab 2009 nach alter Regelung ausgleichen können, müssen abwarten. Diese Anträge werden in einem gesonderten Verfahren erhoben. Nähere Informationen sollen noch vor Schuljahresende erfolgen.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben nach den Bedingungen der Ausgleichszahlungen gefragt. Das Jahr hat durchschnittlich 40 Unterrichtswochen, dadurch ergibt sich bei zehnjähriger Teilnahme am AZK z.B. an Grundschulen, dass eine Lehrkraft ca. 400 Stunden als Arbeitszeitkonto angespart hat. Nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung (1 Unterrichtsstunde=19,18 Eur), würde eine Auszahlung in Höhe von 7.672,00 Euro brutto erfolgen. RS oder Fös-Lehrer erhalten maximal 14570 EUR. Diese Zahlung würde aber in 2008 voll versteuert werden, was -je nach persönlichen Steuermerkmalen- zu einem Abzug von bis zu 45% führen kann.
Ein PC-Programm ermittelte z.B. für einen Musterfall:
Lehrer A12, Stufe11, verheiratet, 1 Kind, Ehegatte nicht berufstätig, evangelisch, Steuerklasse 3, Einkommen ca. 44.000 EUR brutto. Bei einer Mehrarbeitsvergütung von 7670 EUR, die zusätzlich gezahlt würden, würden zusätzliche Steuern in Höhe von ca. 2300 EUR anfallen. Hinweis: Bei Arbeitslohn für mehrere Jahre handelt es sich um außerordentliche Einkünfte, die mit dem ermäßigten Steuersatz nach der Fünftelregelung besteuert werden.
An der normalen Besoldung gemessen haben die Arbeitsstunden einen Wert, der ganz erheblich über der Mehrarbeitsvergütung liegt. Aus diesem Grunde rät der VBE von einer Ausgleichszahlung ab.
Teilzeitbeschäftige haben nach einem Urteil des EuGH, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 13. 3. 2008 (2C 128.07), Anspruch auf anteilige höhere Besoldung. Das NLBV hatte dazu eine Infoseite ins Netz gestellt, die auch an alle Schulen verschickt wurde. Aber auf Anweisung des Finanzministers musste sie von der NLBV-Homepage wieder entfernt werden. Alle Betroffenen sollten den zu erwartenden Bescheid der Landesschulbehörde abwarten und diesen genau prüfen. In Zweifelsfällen sollten VBE-Mitglieder Rechtsschutz beantragen.
Es bleibt an Kritik:
1. Die zu kurzfristige Neugestaltung der ArbZVO führt zu Mehrarbeit in den Schulen, bei den Mitarbeitern der Landesschulbehörde und dem NLBV.
2. Die vorgesehene Antragspflicht für diejenigen, die nach der alten Regelung Anspruch auf Ausgleich ihrer AZK-Stunden ab 01.08. gehabt hätten, ist unsinnig, da eine Prüfung der Gründe ohnehin nicht vorgesehen ist. Dies führt herkömmliches Verwaltungshandeln ad absurdum.
3. Insbesondere ist zu kritisieren, dass die 55-jährigen, die noch nicht mit der Ausgleichsphase begonnen haben, auch nur auf Antrag und mit Hinweis auf den Vertrauensschutz ihre Stunden jetzt wiederbekommen, da die entsprechende Regelung gestrichen wurde.
4. Die Bar-Auszahlung nach den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütung ist viel zu gering. Hier wäre – auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit Teilzeitkräften – eine anteilige Besoldungszahlung nötig gewesen. 5. Fragen zu den Ausgleichsberechtigten nach alter Regelung, die vom 01.02.2009 bis 01.02.2012 in die Ausgleichsphase eingetreten wäre, bleiben offen.
6. Während GHRSFöS-Lehrkräfte bis zu vier Jahre auf den Ausgleich warten müssen, wenn sie den 10-prozentigen Aufschlag bekommen wollen, brauchen Gymnasiallehrkräfte nur maximal ein Jahr Verschiebung hinnehmen, und bei den BBS-Lehrern ändert sich gar nichts.
Fragen und Antworten:
Frage: Als das AZK im Jahre 98 eingeführt wurde, war ich 43 Jahre. Habe bis zu meinem 50. Lebensjahr die von mir verlangten Mehrstunden abgeleistet. Also keine 10 Jahre. Nun werde ich im Juli 55 Jahre. Kann ich nun ab August mit dem Abbau meines AZKs beginnen, oder muss ich noch weiter warten? Muss ich einen Antrag stellen, oder falle ich nicht darunter?
Antwort: Nach der neuen ArbZVO fallen die bisherigen Absätze 3 - 5 des §5 weg und werden durch neue Absätze 3 - 6 ersetzt. Hier fehlt jetzt der Hinweis auf die 55 Jahre-Regelung! Das heißt: unbedingt einen Antrag stellen mit Bezug auf §5 (5) der neuen VO.
Frage: Ich bin Grundschullehrerin und habe jetzt meine 10 Jahre bei voller Stelle angespart. Da ich mir keine Vorstellung machen kann, was ich für einen Rückzahlungsbetrag erhalte und mit wie viel Steuerabzügen ich zu rechnen habe, wäre ich dankbar, wenn mir jemand einmal Zahlen nennen könnte.
Antwort: Eine Auszahlung ist aus mehreren Gründen viel ungünstiger als der Stundenausgleich. Eine GS-Lehrerin erhält brutto max. 7.670 EUR, ein RS oder Fös-Lehrer max. 14.570 EUR, wenn volle 10 Jahre angespart wurde. Die anteilige Besoldung würde (je nach Berechnungsgrundlage) ein Mehrfaches bringen.
Frage: Ich führe mein Arbeitszeitkonto seit 1998/99, also 10 Jahre lang. Während dieser Zeit habe ich zwei Kinder bekommen und habe jeweils nach der Geburt und der anschließenden Mutterschutzfrist einmal 3 Monate und einmal 8 Monate Urlaub ohne Bezüge während der Elternzeit genommen. Führen diese "Auszeiten" zu einer Verlängerung meiner Ansparphase oder bekomme ich entsprechend weniger Stunden zurück? Falls meine Ausgleichsphase schon nach den kommenden Sommerferien beginnen würde, würde ich gern einen Antrag auf Blockung der Ausgleichsstunden für das neue Schuljahr stellen, um aus meinem letzten Elternzeit-Jahr eine längere Freistellungszeit zu machen. Da die Informationen an uns Lehrkräfte zum Abbau der Arbeitszeitkonten aber erst später herausgegeben wurden, kann man der Antragsfrist von 6 Monaten nicht mehr genügen. Sollte man dennoch versuchen, einen solchen Antrag zu stellen?
Antwort: Ihre Beurlaubungen führen nicht zu einer Verlängerung der Ansparphase. Sie werden aber nur die Stunden zurück bekommen, die Sie auch als Mehrstunden erteilt haben. Sie bekommen ab 01.08.2008 Ihre Stunden auf Antrag zurück. Für die "Blockung" der Stunden können Sie einen Antrag stellen. Es wird im Einzelfall geprüft, ob dienstliche Gründe entgegenstehen. Die 6-Monatsfrist gilt im Normalfall, aber hier nicht.
Frage: Kann ich mir nur einen Teil der angesparten Stunden auszahlen lassen und den Rest als Zeitausgleich nehmen?
Antwort: Eine solche Regelung ist nicht vorgesehen. Ein entsprechender Antrag würde höchstwahrscheinlich abgelehnt werden.
Frage: Ich habe zunächst in NRW 1 1/2 Jahre "Vorgriffsstunden" geleistet, bevor ich nach Niedersachsen kam. Wird diese Zeit auf das niedersächsische AZK angerechnet?
Antwort: Bei Versetzung nach Niedersachsen können Sie einen Antrag auf Auszahlung der Mehrstunden beim Land NRW stellen. Eine Anrechnung auf das nieders. AZK ist nicht vorgesehen.