Startseite
Wir über uns
Mitgliederservice
VBE aktuell
Terminkalender
Personalrat aktuell
Aktuelles
Aufgaben
PR-Wahlen 2012
Newsletter
Unsere Personalräte
Wichtige Anschriften
Downloads
Archiv
Päd. Mitarbeiter/-innen
Pressedienst
Leseforum
Berufspolitik
Senioren
Zeitnah
VBE Medien-Service
Mitglied werden
Online-Tagebuch
Bezirksverbände
Links
Kontakt

Archiv

Hier finden Sie ältere Artikel aus der Rubrik "Personalrat aktuell"


Informationen zum Arbeitszeitkonto

16.02.2009: Diejenigen Lehrkräfte, die eine Ausgleichszahlung für ihr AZK beantragt hatten, haben inzwischen mit dem Dezembergehalt die erste Rate in Höhe von 1965,95 € erhalten, sofern sie volle 10 Jahre lang Stunden angespart hatten. Wie erwartet, hat sich der Finanzminister wegen der vollen Versteuerung sofort ca. ¼ davon zurückgeholt. Die nächste Rate soll zum 01.08.2009 ausgezahlt werden.
Das AZK an GHRFö-Schulen endet für alle Lehrkräfte am 31.07.2009. Ab 01.08.2009 müssen an diesen Systemen keine Plusstunden für das Arbeitskonto mehr gegeben werden! Auf Antrag erfolgt für alle der Ausgleich sofort, ansonsten ab dem Schuljahr 2012/13 mit 10% Zuschlag.
Alle nach dem 01.08.2008 neu eingestellten Lehrkräfte können sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen, da die neue Arbeitszeitverordnung zum Zeitpunkt ihrer Einstellung schon Gültigkeit hatte. Der Ausgleich ihrer Stunden kann daher erst ab dem Schuljahr 2012/13 erfolgen.
Einige Lehrkräfte haben zum 01.02.1998 mit dem AZK begonnen. Diese können schon ab 01.02.2009 ausgleichen.
Wer in der Ansparphase teilzeitbeschäftigt war, hat für diese Zeiten Anspruch auf anteiliges höheres Gehalt. Hier ergibt sich eine individuell berechnete Ausgleichszahlung, die um ein Vielfaches höher liegt als die Sätze der Mehrarbeitsvergütung (z.B. 19,18 € / Unterrichtsstunde an Grund- und Hauptschulen oder 22,77 € an RS/FöS).
 
Hannover, den 07.10.2008
Behörde versendet Bescheide wegen "Ausgleich des Arbeitszeitkontos"
 
Inzwischen hat die Landesschulbehörde Bescheide an alle betroffenen Lehrkräfte versandt, die nach 10-jähriger Ansparphase die Auszahlung des AZK beantragt hatten. Daraus geht hervor, dass an Grundschulen mit 410 erteilten Mehrstunden in 10 Jahren gerechnet wird. Diese sollen gemäß Mehrarbeitsvergütungssatz mit je 19,18 € verrechnet werden.
Es ergibt sich somit eine Gesamtzahlung in Höhe von 7863,80 €, die auf vier Jahresraten verteilt wird. - Auszahlungszeitpunkte siehe unten! - Mit dem Dezembergehalt soll also die erste Rate in Höhe von 1965,95 € ausgezahlt werden. Geht man von einem individuellen Steuersatz von 25% aus, werden auf diese Sonderzahlung 491,50 € Steuern fällig (ohne Gewähr, individueller Steuersatz kann abweichen!).
 
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Hannover, den 30.09.2008
Finanzminister will Barauszahlung des AZK steuerlich ungünstig gestalten!
 
Ein kürzlich vorgelegter Erlassentwurf des niedersächsischen Finanzministeriums sieht vor, dass eine volle Versteuerung der Ausgleichszahlung vorgenommen werden soll. Wörtlich heißt es dort: "Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, 2 Nr. 4 EStG (sog. Fünftelregelung) findet keine Anwendung. Die erforderlichen, kumulativ vorliegenden Tatbestandsvoraussetzungen einer mehrjährigen Tätigkeit und eine Zusammenballung von Einkünften (d.h. der Betrag wird in einem Kalenderjahr gezahlt) sind hier nicht gegeben. Wird eine Entschädigung in mehreren Kalenderjahren gezahlt, kommt die Tarifermäßigung nach dem BFH-Urteil vom 28.06.2002, BStBl. II S. 835 m.w.N. nicht in Betracht."

Diese Vorgehensweise widerspricht den Auskünften des NLBV vom Juni. Dort hatte man noch eine Versteuerung nach der günstigeren Fünftelregelung angekündigt.

Ein erneuter Affront gegen die Lehrkräfte!
 
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Hannover, den 15.092008
Schuljahr wird mit 40,8 Jahreswochen berechnet
 
Nach den vorgelegten Berechnungsbögen zum Ausgleich des AZK wird ein Schuljahr mit 40,8 Wochen zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sollten alle Betroffenen die Berechnung des NLBV überprüfen.
 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Hannover, den 05.09.2008
Schulen über neue Auszahlungsmodalitäten des Arbeitszeitkontos informiert
 
 
Auszahlung in vier Jahresraten und zwar zum 01.12.2008, 01.08.2009, 01.08.2010 u. 01.08.2011
 
Die Schulen sind heute per Email darüber informiert worden, dass für alle Lehrkräfte, die vor den Sommerferien eine Auszahlung ihres AZK zum 01.08.2008 beantragt hatten, die Auszahlung jetzt in vier Jahresraten erfolgen soll, und zwar zum 01.12.2008, 01.08.2009, 01.08.2010 u. 01.08.2011.
Für alle Lehrkräfte, die auch unter diesen Konditionen ihren Antrag auf Auszahlung des Arbeitszeitkontos aufrecht erhalten, sollen die Schulleitungen eine Excel-Tabelle bzw. einen  Berechnungsbogen ausfüllen und bis zum 12.09.2008 an die LSchB weiterleiten.
Die Lehrkräfte, die ihren zum 01.08.2008 gestellten Antrag auf Auszahlung des Arbeitszeitkontos nicht aufrecht erhalten, sollen rechtzeitig (6 Monate) vor Beginn des gewünschten Ausgleichs ihren Ausgleichswunsch mitteilen.
 
 
Hannover, den 12.07.2008
Verband Bildung und Erziehung kritisiert erneuten Wortbruch der Ministerin:
 

„ERFOLGREICHE ARBEIT IN DEN SCHULEN WIRD GEFÄHRDET!“

- 250 zusätzliche Stellen reichen nicht aus -

„Es ist einfach nicht mehr nachvollziehbar, unseriös und geradezu unverschämt, dass die Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann jetzt nach der Haushaltsklausur der CDU plötzlich die zugesagte Möglichkeit für Lehrer, sich das angesparte Arbeitszeitkonto auf Antrag sofort auszahlen zu lassen, auf 4 Jahre strecken will.“ Das erklärte der Landespressesprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Manfred Ruhnke, am Freitag in Hannover.

„Wie tief das Misstrauen der Lehrer in die Verlässlichkeit ihrer Ministerin inzwischen ist, lässt sich daraus ableiten, dass zwei Drittel ihr Arbeitszeitkonto sofort durch entsprechende Unterrichtsermäßigung ausgeglichen haben möchten. Jetzt zeigt sich, wie begründet ihre Skepsis gegenüber Zusagen der Ministerin war. Nach den massiven Lehrerprotesten im Mai gegen die Aussetzung der Rückgabe der angesparten Guthaben kommt es wohl nicht von ungefähr, dass der neuerliche Wortbruch in die Ferienzeit fällt,“ so Ruhnke.

„Unser Bildungssystem wird permanent unterfinanziert. Unsere Bildungsausgaben liegen 15 Prozent unter denen unserer europäischen Nachbarn. Zu diesem Grundproblem kommen die überstürzten Reformen wie die Abschaffung der Orientierungsstufe, die Einführung der EiSchu und des Turbogymnasiums. Der Schüler- (und Eltern-) Ansturm auf das Gymnasium verschlingt – vorhersehbar – Unsummen, die jetzt auf Biegen und Brechen aus dem System erwirtschaftet werden müssen. Es ist scheinheilig, bei insgesamt 80.000 Lehrerinnen und Lehrern in Niedersachsen großartig 250 zusätzliche Lehrerstellen für den Ausgleich der seit Jahren bekannten Rückgabe der Arbeitszeitkonten anzukündigen. Nötig wären etwa 1.000 Kollegen, um die Unterrichtsversorgung abzusichern,“ rechnete der Landespressesprecher vor.

Und abschließend: „Wir fordern die Landesregierung auf, den Bildungshaushalt nicht länger als Kostenfaktor, sondern als Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes zu behandeln und angemessen aufzustocken. Sparsamkeit ist ja in Ordnung, aber `Geiz ist geil´ und Sparen als Selbstzweck auf dem Rücken der Lehrerinnen und Lehrer gefährdet nachhaltig die erfolgreiche Arbeit in den Schulen.“


Hannover, den 04.06.2008

Verschlechterungen bei Arbeitszeitkonten abgewendet

Nach massiven Protesten von ca. 11.000 Lehrkräften am 08.Mai 2008 in Hannover (auch der VBE war stark beteiligt), hat die Kultusministerin am 20.05.2008 einen neuen Verordnungsentwurf im Kabinett verabschieden lassen. Die meisten Forderungen der Lehrerverbände wurden darin berücksichtigt. Der zunächst vorgelegte Entwurf sah vor, dass Lehrkräfte generell erst am Ende ihrer Lebensarbeitszeit die Stunden aus dem AZK wieder bekommen sollten. Die neue Verordnung sieht jetzt mehrere Varianten vor. Das Wichtigste ist, dass jede/r sich auf den Vertrauensschutz berufen und nach der alten Regelung behandelt werden kann, aber leider nur auf Antrag. Dieser musste für alle, die zum 01.08.2008 ausgleichsberechtigt waren, bis zum 6.Juni gestellt werden. Alle anderen können den Antrag auch noch später stellen. Die neuen Regelungen:

1. Der Ausgleich des AZK wird in der Regel verschoben auf das Jahr 2012/13 (BBS 2013/14).

2. Für Lehrkräfte, für die nach der alten Regelung ein früherer Beginn der Ausgleichsphase vorgesehen war, erhöht sich die Zahl der auszugleichenden Unterrichtsstunden um 10%.

3. Eine Auszahlung der angesparten Stunden ist nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung möglich. Teilzeitbeschäftigte können anteilig nachträglich eine höhere Besoldung verlangen. Der 10-prozentige Aufschlag entfällt dann aber.

4. Für alle, die schon vor dem 01.08.2008 in der Ausgleichsphase waren, ändert sich nichts.

5. Auf Antrag können alle Lehrkräfte, die Anspruch auf Ausgleich ab dem 01.08.2008 nach der alten Regelung hatten, diesen auch so bekommen. Eine Begründung ist nicht erforderlich! Es genügt z.B. der Hinweis "Vertrauensschutz" o.ä..

6. Lehrkräfte, die erst ab 2009 nach alter Regelung ausgleichen können, müssen abwarten. Diese Anträge werden in einem gesonderten Verfahren erhoben. Nähere Informationen sollen noch vor Schuljahresende erfolgen.

Viele Kolleginnen und Kollegen haben nach den Bedingungen der Ausgleichszahlungen gefragt. Das Jahr hat durchschnittlich 40 Unterrichtswochen, dadurch ergibt sich bei zehnjähriger Teilnahme am AZK z.B. an Grundschulen, dass eine Lehrkraft ca. 400 Stunden als Arbeitszeitkonto angespart hat. Nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung (1 Unterrichtsstunde=19,18 Eur), würde eine Auszahlung in Höhe von 7.672,00 Euro brutto erfolgen. RS oder Fös-Lehrer erhalten maximal 14570 EUR. Diese Zahlung würde aber in 2008 voll versteuert werden, was -je nach persönlichen Steuermerkmalen- zu einem Abzug von bis zu 45% führen kann.

Ein PC-Programm ermittelte z.B. für einen Musterfall:

Lehrer A12, Stufe11, verheiratet, 1 Kind, Ehegatte nicht berufstätig, evangelisch, Steuerklasse 3, Einkommen ca. 44.000 EUR brutto. Bei einer Mehrarbeitsvergütung von 7670 EUR, die zusätzlich gezahlt würden, würden zusätzliche Steuern in Höhe von ca. 2300 EUR anfallen. Hinweis: Bei Arbeitslohn für mehrere Jahre handelt es sich um außerordentliche Einkünfte, die mit dem ermäßigten Steuersatz nach der Fünftelregelung besteuert werden.

An der normalen Besoldung gemessen haben die Arbeitsstunden einen Wert, der ganz erheblich über der Mehrarbeitsvergütung liegt. Aus diesem Grunde rät der VBE von einer Ausgleichszahlung ab.
Teilzeitbeschäftige haben nach einem Urteil des EuGH, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 13. 3. 2008 (2C 128.07), Anspruch auf anteilige höhere Besoldung. Das NLBV hatte dazu eine Infoseite ins Netz gestellt, die auch an alle Schulen verschickt wurde. Aber auf Anweisung des Finanzministers musste sie von der NLBV-Homepage wieder entfernt werden. Alle Betroffenen sollten den zu erwartenden Bescheid der Landesschulbehörde abwarten und diesen genau prüfen. In Zweifelsfällen sollten VBE-Mitglieder Rechtsschutz beantragen.

Es bleibt an Kritik:

1. Die zu kurzfristige Neugestaltung der ArbZVO führt zu Mehrarbeit in den Schulen, bei den Mitarbeitern der Landesschulbehörde und dem NLBV.

2. Die vorgesehene Antragspflicht für diejenigen, die nach der alten Regelung Anspruch auf Ausgleich ihrer AZK-Stunden ab 01.08. gehabt hätten, ist unsinnig, da eine Prüfung der Gründe ohnehin nicht vorgesehen ist. Dies führt herkömmliches Verwaltungshandeln ad absurdum.

3. Insbesondere ist zu kritisieren, dass die 55-jährigen, die noch nicht mit der Ausgleichsphase begonnen haben, auch nur auf Antrag und mit Hinweis auf den Vertrauensschutz ihre Stunden jetzt wiederbekommen, da die entsprechende Regelung gestrichen wurde.

4. Die Bar-Auszahlung nach den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütung ist viel zu gering. Hier wäre – auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit Teilzeitkräften – eine anteilige Besoldungszahlung nötig gewesen. 5. Fragen zu den Ausgleichsberechtigten nach alter Regelung, die vom 01.02.2009 bis 01.02.2012 in die Ausgleichsphase eingetreten wäre, bleiben offen.

6. Während GHRSFöS-Lehrkräfte bis zu vier Jahre auf den Ausgleich warten müssen, wenn sie den 10-prozentigen Aufschlag bekommen wollen, brauchen Gymnasiallehrkräfte nur maximal ein Jahr Verschiebung hinnehmen, und bei den BBS-Lehrern ändert sich gar nichts.

Fragen und Antworten:

Frage: Als das AZK im Jahre 98 eingeführt wurde, war ich 43 Jahre. Habe bis zu meinem 50. Lebensjahr die von mir verlangten Mehrstunden abgeleistet. Also keine 10 Jahre. Nun werde ich im Juli 55 Jahre. Kann ich nun ab August mit dem Abbau meines AZKs beginnen, oder muss ich noch weiter warten? Muss ich einen Antrag stellen, oder falle ich nicht darunter?

Antwort: Nach der neuen ArbZVO fallen die bisherigen Absätze 3 - 5 des §5 weg und werden durch neue Absätze 3 - 6 ersetzt. Hier fehlt jetzt der Hinweis auf die 55 Jahre-Regelung! Das heißt: unbedingt einen Antrag stellen mit Bezug auf §5 (5) der neuen VO.

Frage: Ich bin Grundschullehrerin und habe jetzt meine 10 Jahre bei voller Stelle angespart. Da ich mir keine Vorstellung machen kann, was ich für einen Rückzahlungsbetrag erhalte und mit wie viel Steuerabzügen ich zu rechnen habe, wäre ich dankbar, wenn mir jemand einmal Zahlen nennen könnte.

Antwort: Eine Auszahlung ist aus mehreren Gründen viel ungünstiger als der Stundenausgleich. Eine GS-Lehrerin erhält brutto max. 7.670 EUR, ein RS oder Fös-Lehrer max. 14.570 EUR, wenn volle 10 Jahre angespart wurde. Die anteilige Besoldung würde (je nach Berechnungsgrundlage) ein Mehrfaches bringen.

Frage: Ich führe mein Arbeitszeitkonto seit 1998/99, also 10 Jahre lang. Während dieser Zeit habe ich zwei Kinder bekommen und habe jeweils nach der Geburt und der anschließenden Mutterschutzfrist einmal 3 Monate und einmal 8 Monate Urlaub ohne Bezüge während der Elternzeit genommen. Führen diese "Auszeiten" zu einer Verlängerung meiner Ansparphase oder bekomme ich entsprechend weniger Stunden zurück? Falls meine Ausgleichsphase schon nach den kommenden Sommerferien beginnen würde, würde ich gern einen Antrag auf Blockung der Ausgleichsstunden für das neue Schuljahr stellen, um aus meinem letzten Elternzeit-Jahr eine längere Freistellungszeit zu machen. Da die Informationen an uns Lehrkräfte zum Abbau der Arbeitszeitkonten aber erst später herausgegeben wurden, kann man der Antragsfrist von 6 Monaten nicht mehr genügen. Sollte man dennoch versuchen, einen solchen Antrag zu stellen?

Antwort: Ihre Beurlaubungen führen nicht zu einer Verlängerung der Ansparphase. Sie werden aber nur die Stunden zurück bekommen, die Sie auch als Mehrstunden erteilt haben. Sie bekommen ab 01.08.2008 Ihre Stunden auf Antrag zurück. Für die "Blockung" der Stunden können Sie einen Antrag stellen. Es wird im Einzelfall geprüft, ob dienstliche Gründe entgegenstehen. Die 6-Monatsfrist gilt im Normalfall, aber hier nicht.

Frage: Kann ich mir nur einen Teil der angesparten Stunden auszahlen lassen und den Rest als Zeitausgleich nehmen?

Antwort: Eine solche Regelung ist nicht vorgesehen. Ein entsprechender Antrag würde höchstwahrscheinlich abgelehnt werden.

Frage: Ich habe zunächst in NRW 1 1/2 Jahre "Vorgriffsstunden" geleistet, bevor ich nach Niedersachsen kam. Wird diese Zeit auf das niedersächsische AZK angerechnet?

Antwort: Bei Versetzung nach Niedersachsen können Sie einen Antrag auf Auszahlung der Mehrstunden beim Land NRW stellen. Eine Anrechnung auf das nieders. AZK ist nicht vorgesehen.

Widerspruch

Der "DBB Beamtenbund und Tarifunion" rät allen Beamten in Niedersachsen - soweit noch nicht geschehen - vorsorglich Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung bzw. der Versorgung (bei Pensionären) beim NLBV einzulegen. Hierzu wird auf den  Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 9. September 2008 (AZ: 7 A 357/05) verwiesen, das den Fall an das Verfassungsgericht  zur Prüfung überwiesen hat. Der DBB hält die Besoldung/Versorgung nach Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und anderen Kürzungen nicht mehr für verfassungsgemäß. Wer bis zum 31.12. Widerspruch einlegt, sichert sich eventuelle Nachzahlungen für 2009 und die nachfolgenden Jahre.

Den Mitgliedern der DBB-Verbände (z.B. VBE) kann bei Bedarf ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung gestellt werden. Bitte fragen Sie nach!

PR-Newsletter Nr. 20 und 21
  • Prüfung der Teilzeitanträge
  • Wertschätzung

Weitere Informationen und Download unter der Rubrik "Newsletter"

PR-Newsletter Nr. 19

  • Warnung vor Burnout und Depressionen im Lehrerberuf

Weitere Informationen und Download unter der Rubrik "Newsletter"

PR-Newsletter Nr. 18

  • KV/PV-Beiträge steuermindernd
  • Plünderung der niedersächsischen Pensionskasse beschlossen

Weitere Informationen und Download unter der Rubrik "Newsletter"

PR-Newsletter Nr.16 und 17 in 2009:

Themen: Griff in die Pensionskasse, Haftung bei Medikamentengabe, Arbeitszimmer

Weitere Informationen und Download unter der Rubrik "Newsletter"

PR-Newsletter Nr.15 in 2009

Thema: Altersteilzeit für TV-L Beschäftigte

Weitere Informationen und Download unter der Rubrik "Newsletter"

PR-Newsletter Nr. 12 bis 14

  • Gehaltserhöhungen 2009/10
  • Hoffnung für Arbeitszimmer
  • Althusmann neuer Staatssekretär

Weitere Informationen und Download unter der Rubrik "Newsletter"

Aufhebung der Zwangsteilzeit an Grundschulen zum 01.08.2009

Mit Schreiben vom 12.03.09 sind die Grundschulen per Email von der Landesschulbehörde aufgefordert worden, für die Personalplanung bis zum 25.03.2009 eine schriftliche Rückmeldung zu diesem Personenkreis zu geben. Die Schulleitungen sollen namentlich die Lehrkräfte nennen, die für Übernahme in das Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl in Frage kommen. Liegen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht vor, können die Lehrkräfte ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Stundenzahl bis zur Regelstundenzahl (28 Stunden) erhalten. Falls eine Lehrkraft beabsichtigt, nicht mit voller Stundenzahl zu unterrichten, ist es nötig, einen Teilzeitantrag zu stellen, der bis Ende Mai 2009 der Landesschulbehörde vorliegen soll.

Aktuelle Newsletter Nr. 7 bis 11 erschienen

  • Schulreinigung durch Schüler in Hildesheim
  • Mangelware Mann an Grundschulen
  • Nur Schlanke werden verbeamtet (BMI)
  • Lehrermangel: Wettstreit der Bundesländer
  • Klassenfahrten: Volle Reisekosten für Lehrkräfte

Weitere Informationen und Download unter der Rubrik "Newsletter"

Liste der "Grausamkeiten"

Neben einigen positiven Aspekten (siehe Infos 4+5/2009), gab es von der Kultusministerin am 24.2.09auch Hiobsbotschaften für die Schulen. Die Probleme in der Unterrichtsversorgung, die durch die Einführung des Abiturs nach Kl. 12 (G8) an den Gymnasien entstehen, sollen nämlich von anderen gelöst werden:....

Lesen Sie weiter im Newsletter Nr.6/2009:  PR_Info_6_2009.pdf

Verbesserungen für Vertretungslehrkräfte

Weitere Ergebnisse der Klausurtagung der Landesregierung zur zukünftigen Schullandschaft in Niedersachsen: Alle „Feuerwehrlehrer/-innen“ können jetzt bei entsprechendem Bedarf an der SchuleVerträge bis zur vollen Stundenzahl der regulären Lehrkräfte erhalten. Bisher wurden inder Regel nur Verträge bis 20 Std./Woche zugelassen. Dies eröffnet....

Lesen Sie weiter im Newsletter Nr.5/2009:  PR_Info_5_2009.pdf

Aufhebung der Zwangsteilzeit an Grundschulen 

In Hannover wurden der Öffentlichkeit heute (24.2.) die Ergebnisse der Klausurtagung der Landesregierung zur zukünftigen Schullandschaft in Niedersachsen vorgestellt. Ein ganz entscheidender Punkt für die jungen Lehrkräfte an den Grundschulen war dabei wohl die Zusage, dass alle diejenigen, die bisher drei Jahre lang als TV-L Beschäftigte in Zwangsteilzeit arbeiten mussten, eine volle Beamtenstelle angeboten bekommen sollen. Wörtlich heißt es in dem Informationsbrief der Ministerin, der heute dem VBE zugegangen ist: „Die bereits als Tarifbeschäftigte eingestellten sowie alle neu einzustellenden Grundschullehrkräfte werden in den Beamtenstatus bei voller Arbeitszeit übernommen.“ Lesen Sie weiter im Newsletter Nr.4/2009:  PR_Info_4_2009.pdf

VBE fordert Aufwertung des Lehrerberufs

Bezug nehmend auf die „Wiener Erklärung“ des VBE, des österreichischen Lehrerverbands GÖD und der Schweizer Lehrerorganisation LCH vom November 2008 hat der Bundesvorsitzende des VBE Dr. Ludwig Eckinger eine Aufwertung des Lehrerberufs angemahnt. Im Einzelnen fordert er:

1. Aufwertung des Lehrerberufs durch excellente universitäre Lehrerausbildung. Alle Lehramtsstudiengänge müssen von Anfang an das Berufsziel Lehrer/-in realisieren. Die berufswissenschaftliche und berufspraktische Ausbildung muss gleichwertig mit der Ausbildung in den Unterrichtsfächern werden.

2. Aufwertung des Lehrerberufs durch Gleichwertigkeit aller Lehrämter von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II.

3. Aufwertung des Lehrerberufs durch pädagogische Qualifizierung auch aller Quereinsteiger in den Lehrerberuf.

4. Aufwertung des Lehrerberufs durch bessere Bedingungen an allen Schulen: Absenkung der Klassenstärken, Möglichkeiten für individuelle Förderung der Schüler/-innen und Verstärkung der Angebote der Lehrerfort- und -weiterbildung.

5. Aufwertung des Lehrerberufs durch eine langfristige Personalplanung und Personalentwicklung in allen Bundesländern, um endlich vom unseligen „Schweinezyklus“ wegzukommen. Km

Bayern: Beförderungsämter für Lehrkräfte

Im Rahmen des „Neuen Dienstrechts in Bayern“ werden ab 1.9.2009 endlich Beförderungsämter in A 12 + ½ (ca. 200,– € plus) und A 13 (ca. 400,– € plus) für Grund- und Hauptschullehrer/-innen geschaffen. Erfreulich ist dabei besonders, dass die Stellenzahl für Beförderungen ein Ausmaß von ca. 25 Prozent erreichen dürfte. Auch für Fach-, Förder- und Sonderschullehrer/-innen sind ab 2009 Verbesserungen vorgesehen. Für Rektoren in A 12 + Z bzw. A 13 und Konrektoren/-innen in A 12 wird es zeitgleich entsprechende Hebungen geben, die für die anderen Schulleitungsämter allerdings erst für 2011 geplant sind. Dieses Signal sollte eigentlich auch ein Zeichen für Niedersachsen sein! Km

Informationen für angestellte Lehrkräfte

Unsere Dachorganisation dbb tarifunion gibt seit Kurzem vierteljährlich eine Informationsschrift für angestellte Lehrkräfte heraus mit dem Titel: tachelesLehrkräfte. Diese kann von interessierten Mitgliedern des VBE, die als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis tätig sind, bei der Landesgeschäftsstelle bestellt werden. Darüber hinaus können diese Kolleginnen und Kollegen ihre E-Mail-Anschrift an die E-Mail-Anschrift der tarifunion schicken: lehrkraefte@tarifunion.deund sie erhalten dann per E-Mail regelmäßig die aktuellsten Informationen aus dem Bereich Lehrkräfte und Tarif. Außerdem können Sie sich auch unter der Adresse www.tarifunion.dbb.deim Internet immer über den aktuellen Stand des Tarifgeschehens des öffentlichen Dienstes informieren.

Mitbestimmungsrecht bei Einstufung nach dem TV-L

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27. 8. 2008 (BVerwG 6 P 11. 07 10 A 1/ 07) Folgendes beschlossen: „Es wird festgestellt, dass die Zuordnung neu einzustellender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den Stufen der Entgelttabelle nach § 16 Abs. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) der Mitbestimmung des Antragstellers bei der Eingruppierung nach § 65 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 NPersVG unterliegt.“ Gleichzeitig wurde der gegenteilige Beschluss der Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 27. 7. 2007 aufgehoben. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat nun am 17. November 2008 in einem Erlass festgelegt, dass bei Neueinstellungen von Beschäftigten die Personalvertretungen nicht nur bei der Einordnung in die entsprechende Entgeltgruppe, sondern auch bei der Stufenzuordnung zu beteiligen sind. Km

Studienseminar–Personalräte beklagen unzulängliche Situation

Die Personalräte der niedersächsischen Studienseminare befassten sich auf einer Tagung in Hannover mit der Situation in den Studienseminaren. Sie stellten fest, dass die Situation in den Studienseminaren nicht den hohen Anforderungen entspreche, die man an eine qualifizierte Lehrerausbildung in der zweiten Phase stellen müsse. Eine erfolgreiche Ausbildung junger Lehrer/-innen setze eine fundierte Aus- und Fortbildung der Seminarleiter/-innen voraus. Diese sei jedoch in Niedersachsen nicht gewährleistet. Die Personalvertreter/-innen beklagten, dass es unter den gegebenen Arbeitsbedingungen den Studienseminaren aller Lehrämter zunehmend Schwierigkeiten bereite, Lehrer/-innen zu finden, die bereit seien, eine Ausbildertätigkeit zu übernehmen. Dies sei nicht zuletzt dadurch bedingt, dass bei den Studienseminaren für die Lehrämter des gehobenen Dienstes die Aufgaben der Fachseminarleitung als Nebenamt mit einer geringen Zulage ausgeübt werden müsse, während bei den Studienseminaren für die Gymnasien und berufsbildenden Schulen eigene Beförderungsstellen dafür zur Verfügung ständen. Die anwesenden Personalräte forderten Beförderungsstellen für alle Studienseminare. Beklagt wurde außerdem, dass die Verwaltungskräfte in den Seminaren zu gering bezahlt würden. Daher sei es zunehmend schwieriger, qualifizierte Kräfte für die Verwaltung zu finden und bewährte Mitarbeiter/-innen wanderten zu anderen Arbeitgebern ab. Zusammenfassend: Es ist höchste Zeit, dass sich die Verantwortlichen im MK um eine Verbesserung der Situation in den Studienseminaren kümmern. Dem kann der VBE Niedersachsen sich nur zustimmend anschließen. Km

Weiterhin inakzeptable Wartezeiten an den Seminaren

Zum 1. Februar 2009 werden in Niedersachsen zusätzlich 250 neue Referendarstellen eingerichtet, jedoch ausschließlich für das gymnasiale Lehramt. Für die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare werden dafür im ländlichen Raum mehrere Außenstellen der bestehenden Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien eingerichtet. Die Bewerber/-innen für die Studienseminare der übrigen Lehrämter gehen dabei völlig leer aus. Ihnen mutet das Land Niedersachsen weiterhin inakzeptable Wartezeiten für die zweite Ausbildungsphase zu. Dies führt nachweislich zu erheblichen Abwanderungen in andere Bundesländer. Km

Mobbing im Klassenzimmer

An Deutschlands Schulen wird beleidigt und gehänselt. Jedes dritte Kind fühlt sich nach einer Befragung von 6.300 Schülerinnen und Schülern im Alter von 9 bis 14 Jahren im Auftrag des LBS-Kinderbarometers Deutschland als Opfer von verbaler Gewalt. Mit dieser Befragung in sieben Bundesländern liegen erstmals differenzierte Zahlen darüber vor, wie viele Kinder sich fortwährend Verbalattacken ausgesetzt fühlen. Einige Zahlen: 13 Prozent leiden häufig unter Beschimpfungen, 9 Prozent fühlen sich ausgegrenzt, Schimpfwörter sind für 17 Prozent der Jungen das größte Problem, aber nur für 10 Prozent der Mädchen. Als Ursachen für Spott und Hänseleien werden genannt Übergewicht, Kleidung oder Frisuren. Km

Neuregelung für das Fotokopieren an Schulen beachten

Durch den jüngst mit den Verwertungsgesellschaften und der Kultusministerkonferenz abgeschlossenen Vertrag gestatten die Schulbuchverlage den Lehrkräften bundesweit das Kopieren in Klassenstärke für den Unterrichtsgebrauch. Allerdings gilt dabei der Grundsatz: Die Kopien dürfen die Werke nicht ersetzen. Es gilt daher folgende Regelung:

Kopiert werden darf nur bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten und außerdem aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal. Die digitale Speicherung sowie das digitale Verteilen von Kopien (z. B. per E-Mail) ist nicht erlaubt. Ausnahmen von der 12-%-Regelung: Musikeditionen von maximal 6 Seiten, sonstige Druckwerke von maximal 25 Seiten und Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Der Vertrag wurde abgeschlossen von den 16 Bundesländern, der Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien) sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition. Er tritt rückwirkend ab 1. Januar 2008 in Kraft und ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2010. Die Länder übernehmen die Zahlung der Lizenzvergütungen.

Schulen, die einen größeren Fotokopierbedarf haben, müssen sich direkt an die betreffenden Verlage wenden, um ergänzende Fotokopierlizenzen einzuholen, die dann von den Schulen bzw. Schulträgern zu bezahlen sind.

Anlass für den o. a. Vertrag war die Änderung des Urheberrechts zum 1. Januar 2008, nach dem die Herstellung von Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zustimmung der Rechte-Inhaber erlaubt war. Km

Mehr Erstsemester an den Hochschulen Niedersachsens

An den niedersächsischen Hochschulen und Fachhochschulen haben in diesem Jahr erneut mehr Studierende als im Vorjahr ihr Studium aufgenommen. Insgesamt haben 27.368 Frauen und Männer ihr Studium begonnen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr (26.689) 2,5 Prozent Studierende mehr im Erstsemester. In besonderem Maße haben dabei die Fachhochschulen mit 15 Prozent zugelegt. Auch insgesamt ist die Zahl der Studierenden an den niedersächsischen Hoch- und Fachhochschulen um 2,4 Prozent gestiegen, sie beträgt jetzt 141.040 Studierende. km

Dienstbezüge – Zuschlagsverordnung (DBZVO) bei begrenzter Dienstfähigkeit

Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Unterrichtsverpflichtung auf Dauer nicht mehr im vollen Umfang wahrnehmen können, aber noch mit mindestens 50 Prozent dienstfähig sind, werden nicht mehr wie früher vorzeitig pensioniert, sondern gelten als „begrenzt dienstfähig“ (§ 56 NBG) und werden verpflichtet, ihrer Unterrichtsverpflichtung in entsprechend reduziertem Umfang nachzukommen. Sie erhalten dann ein Gehalt entsprechend ihrer verbliebenen Arbeitszeit, mindestens entsprechend ihren jeweils erreichten Pensionsansprüchen (§ 72a BbesG). Da dadurch die finanziellen Nachteile (kein höherer Beihilfeanspruch, keine Steuerermäßigung) im Vergleich zu den aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig Pensionierten nicht im vollen Umfang ausgeglichen sind, wird den „begrenzt Dienstfähigen“ ein Zuschlag zu ihrem Gehalt gewährt. Das ist nun auch in Niedersachsen mit der „Verordnung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit“ (Nds.GVBl. 2008, S. 324) geregelt. Danach erhalten die Betroffenen einen Zuschlag in Höhe von vier Prozent ihrer Dienstbezüge bei Vollbeschäftigung, mindestens jedoch von 180,00 Euro/Monat. Dieser Zuschuss wird jedoch nicht gewährt, wenn sich jemand in Altersteilzeit befindet und daher einen steuerfreien Zuschlag nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung erhält. Diese Regelung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Ein voller Ausgleich der finanziellen Nachteile der Betroffenen wurde mit dieser Lösung jedoch nicht erreicht. Km

Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Medikamente

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. 6. 2008 (2 C 2. 07) entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, nicht verschreibungspflichtige Medikamente von der Beihilfefähigkeit auszuschließen. Gleichzeitig hat das Gericht jedoch aus der Fürsorgepflicht des Staates die Notwendigkeit abgeleitet, eine Härtefallregelung zu erlassen. Dieser Aufforderung ist das Land Niedersachsen jetzt mit einem entsprechenden Erlass vom 3.11.2008 (NdsMBl. S. 1154) nachgekommen. Darin heißt es: „Zu den Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ab dem 1.1.2007 entstanden sind bzw. künftig entstehen, wird auf Antrag Beihilfe gewährt, soweit sie zusammen mit den Eigenbehalten nach § 12 Abs. 1 BhV die Belastungsgrenze nach § 12 Abs. 2 BhV übersteigen.“ Die hier angeführte Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des Gehalts bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken abzüglich 15 Prozent und ggf. einem Freibetrag für kinderzuschlagsberechtigte Kinder. Betroffene Kolleginnen und Kollegen, die die o. a. Belastungsgrenze schon erreicht haben bzw. mit diesen Ausgaben erreichen, sollten einen entsprechenden Antrag bei ihrer Beihilfestelle stellen. Noch ein Hinweis: Da die privaten Krankenkassen in der Regel ihren Anteil auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten übernehmen, sollte man sich diese Arzneimittel in jedem Falle verschreiben lassen. Km

Unterkunft bei Fahrten nach Berlin

Das IN VIA Center bietet für Schulklassen ein preisgünstiges Angebot für einen Aufenthalt in Berlin. Auf drei Etagen bietet das Haus Einzel-, Zweibett- und Mehrbettzimmer, Küchen und sanitäre Anlagen auch auf den Etagen. Moderne Tagungsräume sind ebenfalls vorhanden. Die hauseigene Küche bietet alles vom Frühstück bis zur Vollverpflegung für Gruppen. Die Preise für Schulklassen: Übernachtung für Schüler/-innen 15,00 Euro und 25,00 Euro für Lehrkräfte zuzüglich 5,00 Euro für Frühstück. Informationen unter: info@invia-center-berlin.de.

Computerräume brauchen Tageslicht.

Allzu viele Schüler verbannen ihre Computerräume immer noch in den Keller. „Fensterlos gleichen sie eher Bunkern“, kritisiert das Lehrer-Internetportal „www.teachpapers.de“ aus dem Fachverlag für Computerwissen. „Wer Computer für die Schüler in derartige Verliese verbannt, gefährdet das Sehvermögen der anvertrauten Kinder und Jugendlichen.“ Um eine Überanstrengung der Augen zu vermeiden, sei nicht nur eine gute Raum- und Arbeitsplatzbeleuchtung notwendig, sondern vor allem auch Tageslicht.

Chatten ist kein „Kinderspiel“.

Wie Lehrer ihre Schüler vor Chat-Gefahren wie z. B. sexueller Belästigung schützen können, darüber klärt das Lehrerportal www.teachpapers.de auf. Im Ergebnis müssten wichtige Sicherheitstipps verinnerlicht werden. Oberste Regel sei, im Chatroom so wenig wie möglich von seiner tatsächlichen Identität, wie wirklichen Namen, Alter oder Handynummer, preiszugeben. Benimmt sich ein Chatpartner merkwürdig oder will unbedingt Privates wissen, sollten der Name des Chats, Nickname der betreffenden Person, Text und Uhrzeit aufgeschrieben und einer Lehrkraft oder den Eltern gemeldet werden.


 "Alimentation nach Haushaltslage"

In einer Musterklage lässt der DBB z.Zt. klären, ob Niedersachsen seine Alimentationspflicht durch die diversen Kürzungen bei der Beamtenbesoldung verletzt hat. Das VG Braunschweig hält die Klage für aussichtsreich, hat aber eine Klärung durch das Bundesverfasungsgericht beantragt.

Durch die begriffliche Nähe zu Alimenten bei der Unterhaltszahlung für Kinder drängt sich der Vergleich geradezu auf: Das Vorgehen der Landesregierung Niedersachsens im Hinblick auf die Beamtenbesoldung - auch Alimentation genannt - ist so, als wenn ein unterhaltspflichtiger Vater selbst von Fall zu Fall entscheiden dürfte, wieviel Unterhalt er seinem Sprössling je nach eigener Kassenlage zubilligen möchte. Dabei gerät völlig die Fürsorgepflicht des öffentlichen Arbeitgebers seinen Beamten gegenüber aus dem Blick: "Der Gesetzgeber habe die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Beamte zu sichern und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen sowie dafür Sorge zu tragen, dass dem Beamten ein Minimum an amtsangemessenem Lebenskomfort verbleibe," so der Kläger, ein verheirateter Steueramtsinspektor mit zwei Kindern. An anderer Stelle seiner Klageschrift spricht der Kläger von einer unzulässigen "Alimentation nach Haushaltslage" in Niedersachsen. Das Verfassungsgericht wird zu klären haben, ob der nach § 33 Grundgesetz geschützte Anspruch eines jeden Beamten auf amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen noch gegeben ist.

Die wiederholten Forderungen des DBB-Niedersachsen nach einer Sonderzahlung für 2008 und einem Ausgleich des Besoldungsrückstandes der Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten in Höhe von mindestens 8% sind vom Finanzminister regelmäßig abgelehnt worden. Zuletzt hatten am 13.November ca. 3000 Beamte in Hannover dafür protestiert.

Der VBE empfiehlt allen beamteten Mitgliedern, soweit noch nicht geschehen, noch in diesem Jahr Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung einzulegen, und sich damit eventuell zu erwartende Ansprüche mindestens für das Jahr 2008 zu sichern.

Entsprechende Vordrucke können bei den VBE-Personalvertretern (siehe Rubrik "Unsere Personalräte") angefordert werden.

Download dieser Meldung als PDF-Dokument zum Aushang:

PR_Info_4_2008.pdf

===============================================================================================

Höher qualifiziert = weniger Gehalt an Niedersachsens Schulen?

Ein promovierter Chemiker mit langjähriger Berufserfahrung interessiert sich für eine Tätigkeit im niedersächsischen Schuldienst. Er informiert sich sehr genau, macht auch ein Schulpraktikum und folgt schließlich dem Rat, ein ordentliches Referendariat von 18 Monaten zu absolvieren. Er legt erfolgreich die Prüfung zum GHR-Lehrer ab und bewirbt sich um eine Stelle an einer Realschule.

Dann folgt ein Schock: Weil er mittlerweile ordentlich ausgebildeter Lehrer ist, soll er nach TV-L in Entgeltgruppe 11 Stufe 1 eingruppiert werden, was einem Einstiegsgehalt von 2505 EUR monatlich entspricht. Der Bewerber hatte sich aber am Merkblatt des MK für Quereinsteiger (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C1668983_L20.pdf) orientiert. Hiernach hätte er an Realschulen von Anfang an 3740 EUR monatlich in EG 13 verdienen können, wenn er wegen seiner umfangreichen Vorerfahrungen z.B. in Stufe 4 gekommen wäre. Das ist ein Verlust von über 1200 EUR monatlich!

Merke: Wer sich in Niedersachsen höher qualifiziert, wird mit Gehaltskürzung bestraft!

Der VBE fordert die Gleichwertigkeit aller Lehrämter. Auch GHR-Lehrkräfte müssen nach A13 bzw. im TV-L nach EG13 bezahlt werden!

Download dieser Meldung als PDF-Dokument zum Aushang:

 PR_Info_5_2008.pdf

 
(c) Verband Bildung und Erziehung - Landesverband Niedersachsen e.V. - 2013Druckversion | Seitenanfang | Kontakt | Impressum