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Aufgaben der Personalräte

Personalvertretungen im Schulbereich (SPR)
  1. Schulpersonalräte (SPR) bzw. Auszubildendenpersonalräte an Seminaren
  2. Schulbezirkspersonalräte (SBPR) an den vier Standorten der Regionalabteilungen BS, H, LG, OS
  3. Schulhauptpersonalrat (SHPR) beim Kultusministerium (MK) in Hannover

Hier können Sie das Tätigkeitsprofil eines Schulpersonalrats nachlesen: Steckbrief_Personalrat_SPR.pdf

Daneben gibt es den Bezirkspersonalrat bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (BPR), er vertritt die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Verwaltungsfachkräfte an den Niedersächsischen Studienseminaren. Im Nichteinigungsfall ist er zuständig für die Belange der Beschäftigten bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Der Hauptpersonalrat (HPR) ist die entsprechende Einrichtung auf Ebene des MK.
Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte (SBPR)

Neben der Bearbeitung von Personalmaßnahmen* ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen eine der wichtigsten Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte. Der Schwerpunkt der Arbeit ergibt sich aus § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, in dem "Allgemeine Aufgaben des Personalrates" niedergelegt sind:

Der Personalrat hat u.a. (kurze Zusammenfassung des Gesetzestextes)

  1. dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden;
  2. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen…. eingehalten werden;
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

* z.B. Abordnungen, Versetzungen, Einstellungen etc.

Hier können Sie das Tätigkeitsprofil der Schulbezirkspersonalräte nachlesen: Steckbrief_Personalrat_SBPR.pdf

Aufgaben des Schulhauptpersonalrats (SHPR)

Der Schulhauptpersonalrat (SHPR) beim MK bestimmt bei neuen Gesetzen, Erlassen und Verordnungen mit. Hier können Sie das Tätigkeitsprofil des SHPR nachlesen: Steckbrief_Personalrat_SHPR.pdf

 
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