Neben der Bearbeitung von Personalmaßnahmen* ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen eine der wichtigsten Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte. Der Schwerpunkt der Arbeit ergibt sich aus § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, in dem "Allgemeine Aufgaben des Personalrates" niedergelegt sind:
Der Personalrat hat u.a. (kurze Zusammenfassung des Gesetzestextes)
- dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden;
- darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen…. eingehalten werden;
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
* z.B. Abordnungen, Versetzungen, Einstellungen etc.
Hier können Sie das Tätigkeitsprofil der Schulbezirkspersonalräte nachlesen: Steckbrief_Personalrat_SBPR.pdf
Aufgaben des Schulhauptpersonalrats (SHPR)
Der Schulhauptpersonalrat (SHPR) beim MK bestimmt bei neuen Gesetzen, Erlassen und Verordnungen mit. Hier können Sie das Tätigkeitsprofil des SHPR nachlesen: Steckbrief_Personalrat_SHPR.pdf