Lehrerbildung

Schulpolitik

 
 

VBE-Stellungnahme zu

I. Bildung in der digitalisierten Welt. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU – Drs. 18/2898
II. Technik alleine macht nicht glücklich – Schulen nicht alleine lassen: Schaffung einer umfangreichen, pädagogisch fundierten Digitalisie-rungsstrategie an Schule. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 18/3367
III. Chancen des „DigitalPakt Bildung“ und des Grundgesetzes für die Bil-dung nutzen. Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 18/3425
Zu diesen Themen nimmt  Dr. Ingrid Otto, Stellvertretende Landesvorsitzende, für den VBE Niedersachsen deutlich Stellung. Nur Versprechungen nützen nichts. Es müssen endlich Taten folgen!

Hier die gesamte Stellungnahme vom 16. 04. 2019 ( Dr. Ingrid Otto) zum Download!

 

VBE-Stellungnahme zum "Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes"

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der CDU - Drs. 18/168"
hier: Anhörung in öffentlicher Sitzung durch den Kultusausschuss am 08.02.2018
Der VBE fasst in der Vorbemerkung die grundsätzliche Auffassung zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule zusammen und bewertet .......... mehr

Stellungnahme zum Erlass "Weiterentwicklung des Schulinspektionsverfahrens zur Fokusevaluation (allgemeinbildende Schulen)"

Erlassentwurf des MK vom 15.03.2018
Zu dem o.g. Erlassentwurf nimmt der VBE wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Der Anlass für die Weiterentwicklung des Inspektionsverfahrens war das Ergebnis der online-Befragung der nds. Lehrkräfte. Die bisherige Form der Schulinspektion wurde als reformbedürftig kritisiert. Eine Unterarbeitsgruppe im Mk......mehr

Stellungnahme zum Erlass "Berufliche Orientierung an allgemein bilden-den Schulen“ – Erlassentwurf des MK vom 09.05.2018

Der Erlass zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen ist längst überfällig. Die bildungspolitische Bedeutung ist breits festgestellt (Bundesministerien | Kultusministerkonfe-renz | Länderministerien | Verbände etc.). Endlich findet die Berufsorientierung in allen nie-dersächsischen allgemeinbildenden Schulen Beachtung.
Der Erlass ist ausgerichtet auf ........mehr

Nachlese 24. Grundschultag 2019 in Cloppenburg

Die Veranstalter des 24. Regionalen Grundschultags am 4. Februar in Cloppenburg hatten bei der Wahl des Themas vor Monaten eigentlich an eine Stärkung der Gelingensbedingungen für die „inklusive Schule“ in Niedersachsen gedacht. So war auch Kultusminster Grant Hendrik Tonne angesichts der Stagnation bzw. der rückläufigen Vorgaben für die inklusive Beschulung und der anwachsenden „Baustellen“ im Schulbereich dazu als politisch verantwortlicher Ressortchef eingeladen.
Aber es knisterte an einer anderen „Baustelle“ ......mehr! und Fortsetzung!

Stellungnahme zum Erlass "Berufliche Orientierung an allgemein bilden-den Schulen“ – Erlassentwurf des MK vom 09.05.201

Der Erlass zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen ist längst überfällig. Die bildungspolitische Bedeutung ist breits festgestellt (Bundesministerien | Kultusministerkonfe-renz | Länderministerien | Verbände etc.). Endlich findet die Berufsorientierung in allen nie-dersächsischen allgemeinbildenden Schulen Beachtung. ,...... .mehr!

Rückwärtsgerichteter Erlassentwurf zur Evaluation entfacht alten Streit um Rolle der Schulinspektion – ein Kommentar

Der VBE bewertet den zur Stellungnahme vorgelegten neuen Erlassentwurf zur »Evaluation an allgemeinbildenden Schulen« als das überflüssige Ergebnis einer beschäftigungstherapeutischen Maßnahme von gut dotierten, wohl längere Zeit unterforderten Evaluationsexperten, das den bereits 2014 mit allen Beteiligten und Betroffenen vereinbarten Kompromiss, nämlich den Runderlass »Schulinspektionen in Niedersachsen« (16.4.2014 / SVBL.439-VORIS 22410) zu einem guten Teil wieder infrage stellt. Artikeldownload

Stellungnahme zum Erlass "Weiterentwicklung des Schulinspektionsverfahrens zur Fokusevaluation (allgemeinbildende Schulen)" Erlassentwurf des MK vom 15.03.2018

Zu dem o.g. Erlassentwurf nimmt der VBE wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Der Anlass für die Weiterentwicklung des Inspektionsverfahrens war das Ergebnis der online-Befragung der nds. Lehrkräfte. Die bisherige Form der Schulinspektion wurde als reformbedürftig kritisiert. Eine Unterarbeitsgruppe im Mk hatte sich daraufhin unter Beteiligung der Verbände mit den verschiedenen Aspekten der Inspektion beschäftigt und letztlich einem gemeinsamen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Inspektionsverfahrens mit großer Mehrheit zugestimmt.
Kern des Vorschlages war es, den Schulen bei der Durchführung der Inspektion mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten einzuräumen.

Es gibt ein Durcheinander von beteiligten Gruppen (mal eigene Zusammensetzung, mal Schulvorstand)
Was passiert mit dem Erlassentwurf von 2014? Er wird nicht aufgehoben.

Hier die gesamte Stellungnahme zum Download!

„Kultusminister glaubt an Quereinsteiger ...“

In einem Interview von Annette Deutskens mit Grant Hendrik Tonne am 05.12.2017 12:11 Uhr im NDR 1 (www.nrd.de) erklärte der nieder-sächsische Kultusminister als Maßnahmen-Mix zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: „ ... Unser Ziel ist, dass jeder, der in Niedersachen eine gute und solide Ausbildung absolviert hat, in den Lehrerdienst
kommt. Das Ganze müssen wir dann ergänzen durch den Quereinstieg. Die Qualität ist uns ein wichtiges Gut, das bleibt auch so.  .......

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Dienstvereinbarung für sonderpädagogisches Personal

Noch im September ist zwischen der nun ausgeschiede­nen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und dem Schulhauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allge­mein bildenden Schulen zur beider Zufriedenheit unter­
zeichnet und den Schulen zur Kenntnis gegeben worden.
Diese regelt auch den Einsatz an berufsbildenden Schulen sowie im mobilen Dienst. Wichtig für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist, dass deren Einsatz nur ausnahmsweise und im Einvernehmen mit den Betroffenen an mehr als zwei Einsatzorten erfolgen wird und ein Wechsel am gleichen Schultag zu vermeiden ist. Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört ein ausgewogener außerunterrichtlicher Einsatz, der die unterschiedlichen Einsatzorte berücksichtigt. Die Wegezeiten beim Standortwechsel gehören zur Dienst- und Arbeitszeit. Feste Aufgabenbereiche sind Beratungen wie Prävention, Förderung, Unterricht, Diagnostik und Therapie sowie die Teilnahme an festgelegten Veranstaltungen der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).
                                                                                                                                                                                                                                               Red

Erlass »Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung« ausbauen

In der schriftlichen Verbandsanhörung im Juni 2017 hat der VBE Niedersachsen grundsätzlich den Erlassentwurf „Soziale Arbeit in schuli-scher Verantwortung“ begrüßt. Wesentliche Aspekte von schulischer Sozialarbeit sind praxisnah und realistisch beschrieben worden. Auch die Regelung, dass dieser Erlass für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen gelten soll, ist schlüssig. Soziale Arbeit als Profession ist dauerhaft als Teil des multiprofessionellen Teams in allen Schulen einzurichten...........weiter hier zum Download

Kapitäne, Philosophen und Neuropsychologen –

Schulleiterkongress erlaubt Blick über den Tellerrand

Was sollen Schüler lernen? Wie schaffen es Lehrkräfte, den vielen neuen Aufgaben zu begegnen? Auf dem Schulleiterkongress wurden grundsätz- liche Fragen ebenso wie deren alltägliche Umsetzung an den Schulen diskutiert.
„Nicht alles ist überholt, nur weil es schon früher erfolgreich war“, sagte der Philosoph Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin.
Der gesamte Artikel zum Download!

Bildungscloud und Digitalpakt – Tablets und superschnelles WLAN.

Das digitale Zeitalter ist in Niedersachsen längst angebrochen. So jedenfalls verkündet es das Kultusministerium in ihren
Pressemitteilungen. Die Realität in den meisten Schulen sieht allerdings anders aus. Deutschland zählt im internationalen Vergleich eher zur Schlussgruppe, was die Ausstattung der Schulen mit Computer, Tablets und WLAN angeht. Internationale Studien, die Computerkenntnisse von 8-Klässlern getestet haben, kommen zum Ergebnis, dass in keinem der getesteten Länder Computer seltener eingesetzt werden als in Deutschland. Hat Deutschland jetzt schon den Anschluss an die digitale Welt verloren? Der gesamte Artikel zum Download!

Nur gemeinsam hat Europas Jugend eine Zukunft

Europaschulen sind Leuchttürme in stürmischen Zeiten
Mit einem eindringlichen Appell, dass die Stimme der europäischen Jugend nicht an den Tischen nationaler Egoismen untergehen darf, und einem Aufruf zum Handeln, „wenn nicht wir, wer soll sonst Europas Bild prägen“, eröffnete Karin Cyrol, Vorsitzende des „Netzwerks Europa-schulen in Niedersachsen e. V.“, am 3. März 2017 in Soltau den 2. Tag der diesjährigen Jahrestagung ihrer Vereinigung.
Zu der Fachtagung, die ganz unter dem Motto „Demokratie stärken, Europa sichtbar machen“ stand, konnte sie über 80 Besucher aus den niedersächsischen Europaschulen, Referentinnen und Referenten sowie Vertreter/-innen aus dem Kultusministerium, der Landesschul-
behörde, aus regionalen europäischen Institutionen sowie politischen Stiftungen begrüßen.  (Informationen dazu u. a. bei
http://www.zeit.de/2017/07/junge-generation- aufgabe-demokratie-zusammenhalt-brexit-usa)
Christoph Becker, Bundesvorsitzender des Netzwerks Europaschulen e. V. appellierte in einem schriftlichen Grußwort an die Teilnehmer, sich mutig zu Europa zu bekennen, und stellt fest: „Wo, wenn nicht in unseren Europaschulen, kann die Freude an Europa gelebt und erfahren werden? Das ist es, was wir leisten können und jetzt auch dringender denn je leisten müssen. Lasst uns die Kinder und Jugendlichen für die Europäische Idee begeistern.“
Wolfgang Zapfe, Vorsitzender der Europa-Union in Niedersachsen, verwies in seinem engagiert vorgetragenen Grußwort auf die Dringlichkeit des politischen Handelns der „schweigenden Mehrheit“ zum jetzigen Zeitpunkt: Der gesamte Artikel zum Download!

Land und Kommunen erzielen Einigung im Schulbereich

Mit dem Bekenntnis zu einer gemeinsamen Verantwortung für die öffentlichen Schulen in Niedersachsen und der Kostentragung von zusätzlich 300 Millionen Euro aufgrund der vielfältig gestiegenen Anforderungen in dem letzten Jahrzehnt haben die Landesregierung und
die kommunalen Spitzenverbände unter die jahrelange Auseinandersetzung einen Schlussstrich gezogen. Der VBE begrüßt diese für die Bildungsherausforderungen „vor Ort“ wichtige Entscheidung ausdrücklich und setzt darauf, dass die diversen Finanzzuweisungen auch spür-
bar in den Schulen ankommen.Der gesamte Artikel zum Downoad!

VBE-Stellungnahme zur VO über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)

Grundsatzerlasse der Schulformen HS, RS, OBS

hier: Anhörungsverfahren zum Entwurf
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
der Verband Bildung und Erziehung (VBE) nimmt zu dem o.g. Anhörungsverfahren wie folgt Stellung:
Zu einzelnen Aussagen nimmt der VBE wie folgt Stellung: .........................................

(Die gesamte Stellungnahme zum Download hier!)

Bei SPD und den GRÜNEN finden Lehrer keine Unterstützung

„Als äußerst dürftig muss man die von den beiden Fraktionsvorsitzenden eingebrachten Haushaltsbeiträge vor der 3. Lesung des Doppel-haushaltes 2017/18 bezeichnen. Bis auf das Durchwinken der Bundesmittel zur Stärkung des Vorschulbereichs bleibt der vor-
weihnachtliche Bildungskorb leer.“
Dies schrieb die scheidende VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer wenige Tage vor der Landesvertreterversammlung zu den abschließenden Plenumsberatungen in einer Presseerklärung. Dies sei angesichts der in vielen Landtagsdebatten bekannt gewordenen Überlastungen und Benachteiligungen insbesondere der Grundschullehrkräfte und ihrer Schulleitungen bei der Umsetzung der inklusiven Ganztagsschule und der Integration von knapp 40.000 Flüchtlingskindern ein Skandal.
Es sei sehr befremdlich, dass das Kultusressort sich nicht einmal bei kleinen anerkannten notwendigen Entlastungen wie zum Beispiel der Anhebung des Schlüssels für Verfügungsstunden (von 0,3 auf 0,5) sowie der Aufstockung der Leitungszeit für Schulleitungen der Grund-schulen bei den Fraktionen eingebracht hat, ergänzt die VBE-Landesvorsitzende.
„Dass man auch trotz hohem Haushaltsdefizit angemessen seiner Verantwortung gegenüber den benachteiligten Grund- und Hauptschul-leitungen nachkommen kann, beweist zurzeit die rot-grüne Landesregierung im Nachbarland NRW. Dort werden alle Schulleitungen nach intensiven Beratungen im Landtag um eine Besoldungsstufe angehoben (auf A 13 bis A 14). Damit werden nach Jahrzehnten der Benach-teiligung endlich deren schwere Aufgaben gewürdigt – auch in der Erwartung, attraktive Vorgaben für den Nachwuchsmangel in Schullei-tungen zu schaffen.“
Der VBE stellt fest: Davon ist die jetzige niedersächsische rot-grüne Landesregierung trotz günstiger Haushaltslage und nicht ausge-schöpftem Kultusetat weit entfernt. Niedersachsens Lehrkräfte haben insgesamt den Eindruck, ihre berechtigten Anliegen würden von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung ein Jahr vor den Landtagswahlen ausgesessen. An dieser Einschätzung ändert auch die Ankündigung von MP Stephan Weil Anfang Januar 2017 nichts, man wolle alle Kita-Beiträge nach 2018 übernehmen. Im Vorwahljahr setzt Rot-Grün weiter auf Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, nicht aber auf Stärkung der Bildungsqualität und des Lehrerpersonals.                ufra

Entlastungen für Grundschulen

Zur Arbeitssituation und Arbeitsbelastung an den Grundschulen haben der Grundschulverband, die GEW und der VBE ein gemeinsames Schreiben entwickelt, das Kultusministerin Heiligenstadt zugestellt wurde.
Es enthält wesentliche Aspekte der in der AG diskutierten Punkte und daraus von den Verbänden abgeleitete Forderungen für eine zügige Umsetzung vorrangig zur Anhebung des Faktors für besondere Belastungen für Grundschulen sowie zur Einstellung von zusätzlichen Sozialpädagogen/-pädagoginnen und Sozialarbeiter/-innen.
Weitere Forderungen, die zu konkreten Entlastungen der Lehrkräfte und zur Sicherung der Qualität in den Grundschulen führen sollen:

  • Umstrukturierung der Schulinspektion in eine neue Formder externen Evaluation – jetzt neu: Schulfeedback, 
  • Weiterentwicklung bzw. möglichst Abschaffung der Vergleichsarbeiten,
  • Entlastungen von Schulleitungen an den Grundschulen durch Rückübertragung der Abschlüsse von Arbeitsverträgen für pädagogische Mitarbeiterinnen im Rahmen der VGS und der GTS,
  • keine Verpflichtung zur Girokontoführung,
  • Neuorganisation und Gestaltung des Beratungs- und Unterstützungssystems,
  • deutliche Kürzung der Regelstundenzahl für Grundschullehrkräfte,
  • zeitliche Entlastung der Teilzeit-Lehrkräfte für die Wahrnehmung ihrer nicht teilbaren Aufgaben,
  • Altersermäßigung auf 1 Std. ab 55 Jahren, 2 Std. ab 60 Jahren, 
  • Erhöhung der Anrechnungsstunden für besondere außerunterrichtliche Belastungen und zusätzlich Anrechnungsstunden für besondere unterrichtliche Belastungen.                                                                                                                                                       fjm

Oberschulen haben mehr Aufmerksamkeit verdient

Die CDU-Fraktion hat versucht, mit ihrem Entschließungsantrag „Die nds. Oberschule – Erfolgsmodell mit Zukunft“ (NLT-17.WP/Drucksache 17/…) ihre notwendige Weiterentwicklung aus dem Windschatten der SPD/GRÜNEN-Schulpolitik zu holen. Dass dies nicht auf Gegenliebe stieß, zeigten deren Beiträge bei der Beratung des Antrags im Landtagsplenum am 25. November 2016. Eine weitere Stärkung wurde als unangemessen gegenüber anderen Schulformen abgewiegelt.
Der VBE begrüßt eine intensive Beschäftigung mit den auch aus der Oberschulpraxis kommenden Vorschlägen, denn die Oberschule ist die in Niedersachsen nach dem Gymnasium mit 260 Standorten flächenmäßig am meisten angebotene Schulform. Sie leistet ganz hervorragen-
de Arbeit als inklusive Schule bei der Integration der Flüchtlingskinder.
Bemerkenswert ist im CDU-Antrag die Forderung nach einem generellen Angebot der 2. Fremdsprache Französisch in Klasse 6 und ihr Bekenntnis zu einem gymnasialen Angebot „ohne Wenn und Aber“, dessen Umsetzung flexibel durch die jeweilige Oberschule erfolgen sollte.
Nach Auffassung des VBE kann dies dann optimal erreicht werden, wenn sich alle noch zögernden Realschulen im Lande an dieser attrak- tiven Erweiterung des Bildungsangebots beteiligen. Umso mehr muss es verwundern, dass im CDU-Antrag wieder altes schulformbezo- genes Denken mit der Forderung nach deren Einrichtung ab Klasse 5 durchbricht. Damit fällt die CDU hinter die frühere schulformenun-abhängige Orientierungsstufe zurück, deren jahrgangsbezogener Unterricht von der heutigen Elterngeneration aus eigener Erfahrung als sehr positiv vermerkt wird.
Zu solchem Denken des Aussortierens gehört auch die Einrichtung von L-Kursen für Schüler/-innen mit dem Förderbedarf Lernen. Dabei müsste der CDU bekannt sein, dass es dafür kein besonderes Curriculum gibt. Auch diese Schülergruppe ist zum Hauptschulabschluss zu führen. Festzustellen ist auch, dass angesichts des rasanten Wandels der Berufe in der Wirtschaft und im Handwerk (im digitalen Zeitalter) Vorstellungen von vertieften Berufsbildungselementen an Oberschulen kontraproduktiv für das Erreichen der angebotenen Bildungsab-schlüsse sind.                                                                                                                                                                                                                 ufra

Start der ersten RZI im MK in kleiner Runde eröffnet

In einer kleinen Gesprächsrunde im MK (VBE, GEW, vds, MK) wurden Details zum Start der ersten RZI zumBeginn des Schuljahres 2017/18 besprochen.
Die erste Kohorte der Planungsgruppen zur Errichtung von „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule“ (RZI) nimmt in elf Landkreisen und kreisfreien Städten ab 1. Februar 2017 ihre Arbeit auf. In den RZI sollen die inklusiven Kompetenzen einer Region gebündelt und die Schulen von Ansprechpartnern für alle Fragen der sonderpädagogischen Förderung beraten und unterstützt werden.
Die zum 1. Februar 2017 eingerichteten elf Standorte hatten im Vorfeld ihr Interesse an der Einrichtung von „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule“ (RZI) signalisiert. Die Auswahl erfolgte durch das Land und orientierte sich an einer sachdienlichen regionalen Verteilung in Niedersachsen auf alle Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Aufgabe der Planungs-gruppen ist die Vorbereitung von konkreten Vorschlägen zur Einrichtung eines RZI. Dabei bezieht die Planungsgruppe die Praxiserfahrungen vor Ort mit ein. In den Planungsgruppen werden neben der Planungsgruppenleitung jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter von Förder- schulen und allgemeinen Schulen sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Schulträger zusammenarbeiten.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird in den ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten Ausschreibungen für die Positio- nen der Planungsgruppenleitung und der Lehrkräfte als Mitglieder der Planungsgruppe veröffentlichen. Pro Jahr sollen circa zehn neue RZI in Landkreisen oder kreisfreien Städten gegründet werden. Spätestens zum Schuljahr 2020/2021 sollen dann in allen Landkreisen bzw. kreis-freien Städten die neuen RZI bereitstehen.
Im Gespräch ging es auch um Fragen zur Bewerbung als RZI-Leiter, zu seiner Besoldung (A 14) und zu Eignungsvoraussetzungen. Es können sich auch Leitungskräfte der allgemeinbildenden Schulen bewerben. Die strittigen Punkte (Besoldung, Bewerbung, Eignung, Anrech-nungsstunden) konnten im Gespräch geklärt werden.                                                                                                                                                 fjm

Stellungnahme des VBE zur Anhörung „Weiterentwicklung der inklusiven Schule in Niedersachsen“ im Kultusausschuss am 20.01.2017 - Prozess der Inklusion ist unumkehrbar

Der Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet die gleichberechtigte und selbstbe-stimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben als Kernpunkt dieser Konvention.
Für die Schulen bedeutet dies:
Menschen mit Behinderungen sind Teil des allgemeinen Bildungssystems und haben grundsätzlich uneingeschränkten und barrierefreien Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an allen Schulen aller Schulformen. Niedersachsen hat 2012 mit
einer Schulgesetznovelle die Einführung der inklusiven Schule mit großer Mehrheit beschlossen. Die Entschließungsanträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP zeigen, dass die Parteien zu diesem Beschluss stehen.
Der VBE begrüßt diese grundsätzliche Übereinstimmung.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist die inklusive Schule weiterzuentwickeln.Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur Wahlfreiheit für den
Förderort für Kinder mit Unterstützungsbedarf „Lernen“, die Forderung nach Neugründungen von Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ und der Antrag der FDP-Fraktion zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes mit dem Ziel, die Umsetzung der inklusiven Schule bis zum Schuljahr 2026/27 zu verschieben, abgelehnt wird.
Der VBE hat in seiner Stellungnahme zur Schulgesetzänderung 2012 diese Positionen bereits ausführlich beschrieben.Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule
Die Vorschläge der vorliegenden Anträge zur Verbesserung der Situation sind in vielen Punkten identisch oder doch ähnlich: Ausbau der Studienkapazitäten forcieren, Weiterbildung der Lehrkräfte ausbauen, inklusive Themen in der Lehrerausbildung verankern, Mobile Dienste
stärken, alle Schulformen (auch berufsbildende Schulen) zu inklusiven Schulen weiterentwickeln, Schulsozialarbeit für alle Schulen bereit-stellen, die Einführung der Inklusion wissenschaftlich begleiten, Schulleitungen von Förderschulen mehr entlasten, Vereinbarungen zur
Zusammenarbeit von Förderschullehrkräften und Regelschullehrkräften treffen, Regelungen zum Einsatz von Inklusionsassistenten schaffen, regionale Unterstützungszentren bereithalten.
Der VBE unterstützt diese Vorschläge und Forderungen und benennt drei unverzichtbare Gelingensbedingungen:

  • Grundvoraussetzung für das Gelingen der inklusivenSchule ist ein zugesichertes, festgelegtes, systembezogenes Grundkontingent an Förderschullehrerstunden pro Schule. Den Schulen des Sek-I-Bereiches muss dieses Grundkontingent ebenfalls zur Verfügung stehen. Wir brauchen für die Umsetzung der Inklusion die Fachkompetenz der Förderschulen für Diagnose, Beratung und Förderung.
  • Der Mobile Dienst muss ausgebaut werden und den Schulen zeitnah und umfänglich zur Verfügung stehen. Insbesondere Kinder mit festgestelltem Förderbedarf ESE (emotionale, soziale Entwicklung) bereiten den Schulen große Sorgen. Das Spektrum des Förderbe-
    darfs ist sehr vielfältig und kann nur mit Unterstützung der Förderschullehrkräfte bearbeitet werden.
  • Jede Schule benötigt ein festgelegtes Kontingent an Schulsozialarbeit. Nicht nur die Anzahl der Kinder mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen sowie der Kinder mit Fluchterfahrung hat zugenommen – im Zuge der Umsetzung der Inklusion sind immer mehr Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, mit sozialen und familiären Problemlagen und Kinder mit Krankheitsbildern in den Schulen. Für die Bewältigung dieser Aufgaben benötigen die Schulen dringend mehr Schulsozialarbeit und auch pflegerisches Personal. Förderschule Lernen
    Die Entschließungsanträge von CDU und FDP fordern, die Förderschule Lernen zu erhalten und die Wahlfreiheit für die Eltern wiederherzustellen. Ziel der inklusiven Schule ist es, Kinder mit und ohne Unterstützungsbedarf gemeinsam zu unterrichten. Dies be-
    deutet, dass parallele Systeme mit Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen als Förderorten nur dann ihre Berechtigung haben, wenn die Beschulung in einer allgemeinbildenden Schule aufgrund einer schwerwie-
    genden Behinderung nicht möglich ist.
    Für Kinder mit Unterstützungsbedarf Lernen trifft dies nicht zu. Die Förderung lernschwacher Kinder ist für die allgemeinbildenden Schulen eine alltägliche, selbstverständliche Aufgabe.Daher befürwortet der VBE für Kinder mit Unterstützungsbedarf Lernen die Fortsetzung des eingeschlagenen Weges der sukzessiven Auflösung. Doppelstrukturen bedeuten auch doppeltes Personal für die Beschulung von Kindern in Förderschulen und in den Regelschulen. Dies ist angesichts des akuten Lehrermangels und des finanziellen Aufwandes unverantwortlich.
    Fazit
    Die Umsetzung der inklusiven Schule ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Die Online-Befragung der Lehrkräfte (MK 6/16) hat ergeben, dass die Schulen diese Aufgabe positiv sehen und die inklusive Schule wollen. Die Politik muss für gute Rahmenbedingungen sorgen. Dazu gehören die Gewinnung von Lehrkräften (nicht nur Förderschullehrkräften) durch Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten, mehr Entlastung durch Stundenreduzierung bei der Bewältigung der Aufgaben im Rahmen der Inklusion und multiprofessionelle Teams für alle Schulen.
    Wir benötigen dringend einen Aktionsplan zur Gewinnung von mehr Förderschullehrkräften durch Steigerung der Ausbildungs-kapazitäten bzw. die Entwicklung einer attraktiven Weiterqualifizierung durch ein postgraduales Studium.
                                       (gekürzte Fassung – vorgetragen in Auszügen von Franz-Josef Meyer, VBE-Vors., und Gregor Plesse, stv. Vors.)

Berufsorientierung in allen Schulformen verankert

Dies hat der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in seiner schriftlichen Stellungnahme zur BOMK-Vorlage grundsätzlich begrüßt. Das Musterkonzept ist umfassend angelegt und begründet die Notwendigkeit der Berufsorientierung hinsichtlich der Lebensorientierung der Schülerinnen und Schüler. Die 7  Handlungsfelder sind plausibel und zielführend. Als Elemente der Berufs- und Studienorientierung werden die bereits etablierten Verfahren aufgelistet. Die bereitgestellten Unterstützungsmaßnahmen sind zusammengefasst benannt. Das Phasenmodell der Berufs- und Studienorientierung in den einzelnen Schulformen gibt eine anschauliche Übersicht. Die Punkte „Gender, Migration, Inklusion“ entsprechen den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen.

Die schulform-spezifischen Umsetzungen listen die Anzahl der Praxistage auf: HS mindestens 60 Praxistage, RS mindestens 30 Praxistage, Oberschule mindestens 30 Praxistage – bei berufspraktischem Schwerpunkt mindestens 60 Praxistage, IGS mindestens 25 Praxistage, Gymnasium mindestens 25 Praxistage, Förderschulen nach schuleigenen Berufsorientierungs-konzepten.

Angabe von 60 Praxistagen für HS problematisch

Der VBE problematisiert, dass die Anzahl der Praxistage je nach Schulform von 25 bis 60 Tagen eine Streuung abbildet und bei Kooperativen Schulen und Schulen mit jahrgangsbezogenem Unterricht den organisatorischen Aufwand erheblich erhöht. Zudem muss angemerkt werden, dass neben der unstrittigen Bedeutung der Berufsorientierung für die Hauptschule exakt in dieser Schulform die Allgemein-bildung und die Möglichkeit des 10. Schuljahres eben dieses Allgemeinwissen benötigen. Klagen aus der Wirtschaft weisen darauf besonders hin.Zudem führt der große Unterschied an den Schulformen zu einer weiteren Verschlechterung der Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen. Schüler/-innen im sogenannten „berufspraktischen“ Schwerpunkt empfinden die hohe Zahl der Praxistage als Belastung und nicht als Unterstützung zur Berufsfindung. Zu überlegen ist, ob man den eigenverantwortlichen Schulen mehr Spielraum einräumt, auch um den regionalen Gegebenheiten und den unterschiedlich langen Schuljahren gerecht zu werden.

Unterstützungsmaßnahmen
Es ist sicherzustellen, dass die beauftragte Lehrkraft genügend Zeitressourcen hat. Das gilt auch für die anderen beteiligten Lehrkräfte, da Berufsorientierung in vielen verschiedenen Fächern stattfindet. Eine Zusammenarbeit der Lehrkräfte ist vorzusehen. Für das Fach Wirtschaft gibt es zu wenig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Hier besteht Handlungsbedarf.

Kompetenzfeststellungsverfahren
Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern für das Kompetenzfeststellungsverfahren ist von Partner zu Partner sehr unterschiedlich in der Qualität. Die Ergebnisse für Kinder im 7. Schuljahrgang sind zu hinterfragen. Alle Kinder- und Jugendstudien zeigen,dass eine so frühe Positionierung unange-messen ist. Bei Inanspruchnahme sollten neben den „Kompetenzen“ auch die Interessen der Schüler/-innen berücksichtigt werden sowie die Kompetenz, die die Schüler und Schülerinnen im Unterricht zeigen.

Betriebspraktika
Da Praxistage dem Kennenlernen dienen, sollte das Betriebspraktikum schwer-punktmäßig im 9. Schuljahr durchgeführt werden. Ein 2. Praktikum sollte in allen Schulformen möglich sein.

gfz

 

RdErl. „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung“ anspruchsvoll

Der VBE hat wie folgt zum Entschlussentwurf Stellung bezogen:

Da die Erste Hilfe-Ausbildung vollständig überarbeitet wurde, sind die Anpassungen für Schulen logisch. Mehr Praxis, weniger Theorie, besonders bezüglich der Auffrischungskurse ist zu unterstützen.
Da aus dem Grundkurs Erste Hilfe auch Theorie für den Bereich Grundschule und Kita entfernt wurde, ist beim Kurs für das entsprechende Personal auf eine besondere Gewichtung zu achten. Die Einbeziehung des nichtlehrenden Personals ist wichtig, ebenso wie die Vorschrift, dass die Erste Hilfe während des Ganztags sicher gestellt sein muss.
Ambivalent zu sehen ist die Möglichkeit, dass nur die Hälfte des schulischen Personals mit Erste-Hilfe-Kenntnissen ausgestattet sein muss. Eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar. Schulleiter haben bei der Planung des Unterrichtseinsatzes zusätzlich auf die Sicherstellung der EH zu achten.                                                                                                                                                                                                                     gfz

Qualität im Fokus–für eine bessere L.-bildung

 
 

Kongress zur Qualitätsoffensive Lehrerbildung am 11. und 12. Oktober 2016 in Berlin

 
 
für eine bessere Lehrerbildung

Um Lehrerbildung zu stärken und künftige Lehrkräfte besser und gezielt auf die großen Herausfor-derungen Inklusion, Integration und Digitalisierung vorzubereiten, wurde die Qualitätsoffensive Lehrerbildung ins Leben gerufen. Das Bundesministerium für
Bildung und Forschung möchte damit, zusammen mit den Bundesländern, bereits begon-nene Reformen an den Hoch- schulen unterstützen und neue Wege in der Lehrerausbildung anstoßen. Drei Jahre nach Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung und nachdem einige Projekte bereits seit fast zwei Jahren gefördert werden, sollte der aktuelle Stand der Lehrer-bildung beleuchtet und diskutiert werden.

Am 11. und 12. Oktober 2016 kamen über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Berlin zusam-men. Den Einstieg nutzte  Bundes-bildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka gekonnt. Sie plädierte dafür, sich der Erwar-tungshaltung, dass Schule der Reparatur-betrieb der Gesellschaft sei, massiv entgegenzustellen.
Interessant war die Diskussion mit angehenden Lehrkräften. Sie berichteten über die stiefmüt-terliche Behandlung an den Hoch- schulen und wünschen sich das, was auch im Publikum breiten Konsens findet: mehr Praxis, eine bessere Vernetzung zwischen
Bildungs- und Fachwissenschaften und eine bessere Vorbereitung auf Zwischenmenschliches. Gerade Elternarbeit überfordere im Refe-rendariat viele.

Schockierend waren ihre Aussagen zu der Vorbereitung auf Inklusion und Digitalisierung: „Wir wissen, dass das große Themen sind. Wir haben im Studium davon gehört.“ Der VBE-Bundesvorsit-zende, Udo Beckmann, drückte sein Entsetzen darüber in der Diskussion zum Thema „Der Blick nach vorn – Lehrerbildung im Jahr 2026“ aus. Neben ihm diskutierten Kornelia Haugg, Bundesmini-sterium für Bildung und Forschung (BMBF); Prof. Dr. Cornelia Gräsel, Bergische Universität Wuppertal; Dr. Jan Hofmann, Staatssekretär a. D. im Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt; Dr. Marianne Sgoff, Leiterin des Studienseminars für Gymnasien, Frankfurt am Main, und Heike Wehage, Studierendenvertreterin im Auswahlgremium der „Quali-tätsoffensive Lehrerbildung“.

Beckmann kommentierte: „Das ist die neue Generation von Lehrkräf-ten! Junge Menschen mit frischen Ideen, aber sie werden nicht adäquat auf das Unterrichten vorbereitet. Wo sollen die neuen pädagogischen Konzepte, die neuen Methoden, um digitale Medien im Unterricht einzusetzen und die Kinder inklusiv zu beschulen, denn herkommen – wenn Sie nicht im Fokus der Lehrerbildung stehen?“ Außerdem unterstrich er, dass Lehrkräfte aufgrund von Inklusion und Integration immer mehr im Team arbeiten. Es sei daher ein wich-tiges Handlungsfeld, auch Kooperation zu erlernen. Auch die dritte Phase wurde von den Experten besprochen. Das lebenslange Lernen müsse fester Bestandteil des Lehrberufs werden. Hierfür forderte Beckmann einen Anspruch auf ein festes Kontingent pro Jahr an Fortbil-dungstagen während der Dienstzeit.
NL 10/16

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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