Pinnwand Nr. 38

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet, mit Energie und einem Teil Gelassenheit. Beides werden Sie in ihrem schulischen Alltag brauchen. Die Regierung hat den Haushalt 2015 verabschiedet, in ihm sind keine wesentlichen Verbesserungen für den Arbeitsplatz Schule zu finden. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist der Argumentation des MK gefolgt – unsere Forderungen sind unisono zu teuer. Auch die Verweigerung einer Arbeitszeituntersuchung lässt vermuten, dass man das Ergebnis fürchtet. Interessant ist die Äußerung der beiden Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, die Tätigkeiten außerhalb der Unterrichtsverpflichtung seien Privatangelegenheiten. Heißt das, jede Lehrkraft kann selbst entscheiden, in welchem Umfang sie an Konferenzen, Elterngesprächen, Veranstaltungen der Schule teilnimmt? Eine Vielzahl von Erlassen sollten dann zügig außer Kraft gesetzt werden. Lehrkräfte haben wie andere Beamte eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Aufs Jahr umgerechnet müssen alle Aufgaben in dieser Zeit erfüllbar sein. Dazu brauche ich keine Stechuhr, aber prozentuale Rahmenvorgaben. Die Novellierung des Schulgesetzes hat die erste Runde der Stellungnahme hinter sich. Wir sind gespannt, ob das MK Anregungen aufgenommen hat und ein veränderter Entwurf in die offizielle Anhörung geht. Die geplanten Regionalstellen für Inklusion bedürfen intensiver Bearbeitung sowohl inhaltlich als auch in der personellen Ausgestaltung und der räumlichen Anbindung. Der VBE fordert, dass alle Schulformen im Sekundarbereich I gleichbehandelt werden. Wir sehen die Gefahr, dass die Oberschule sonst in die Rolle der Hauptschule rutscht. Sie ist auch nicht die alleinige Anlaufstelle für Kinder mit Unterstützungsbedarf oder Kinder von Asylbewerbern. Der zunehmende Zuzug von Flüchtlingskindern macht auch den Grundschulen Probleme. Hier sind sofortige Lösungen gefordert. Die Kinder ohne Sprachkenntnisse und ohne Unterstützung in die Klassen zu stecken, ist die schlechteste. Das überfordert die Lehrerinnen und Lehrer und ist keine Hilfe für die Kinder. Die Landesregierung muss sich dieser Herausforderung stellen.

Ihre Gitta Franke-Zöllmer
VBE-Landesvorsitzend zn 1-2/2015



Schulen brauchen mehr Unterstützung für die Beschulung von Flüchtlingskindern


Die dramatische Zunahme von Flüchtlingskinder aus Kriegsgebieten ist von den Schulen kaum noch zu bewältigen. Der Landkreis Vechta z.B. muss bis September noch ca. 600 weitere Flüchtlinge aus Krisengebieten aufnehmen, davon allein mindestens 161 im Stadtgebiet Vechta. Bis zum Jahresende ist eine Verdoppelung der dort jetzt schon untergebrachten Asylbewerber zu erwarten. Dazu Franz-Josef Meyer, Referent für Grundschulen im VBE-Landesverband Niedersachsen: „Wenn die Kinder dieser Familien in den Schulen ankommen sind sie oft schwer traumatisiert und depressiv. Hinzu kommt, dass sie kein Deutsch sprechen und sich völlig isoliert in einem fremden Land wiederfinden. Die Lehrkräfte sind auf diese Herausforderungen nicht genügend vorbereitet. Es fehlt die umfängliche professionelle Hilfe“. Die Schulen brauchen dringend mehr Unterstützung bei der Beschulung dieser Kinder etwa durch Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Dolmetscher, die konkrete Hilfestellungen bei Aufnahme und Begleitung geben können.
Ein weiteres Problem sind fehlende Lehrerstunden für die Förderung der Kinder ohne Deutschkenntnisse. Da Flüchtlingskinder aus sehr unterschiedlichen Kulturkreisen und Laut-und Schriftsystemen kommen, benötigen sie eine intensive, individuelle Förderung, die sie auf das Leben in Deutschland vorbereitet und vor Ghettoisierung schützt. Meyer fordert: „Wir brauchen dringend zusätzliche Förderstunden für Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse! Die bisher vom Kultusministerium bereitgestellten Lehrerstunden für die Sprachförderung vor der Einschulung bzw. für schulische Sprachförderung reichen schon lange nicht mehr aus“.
Einige Städte und Gemeinden wie etwa der Landkreis Vechta haben eigene Initiativen zur Förderung dieser „sprachlosen“ Kinder gestartet und Gelder für Sprachlernkräfte bereitgestellt. Diese lobenswerte Hilfe darf aber das Land nicht aus seiner Verantwortung für die Schulen entbinden. Der Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 ist eine gute Basis für die Entwicklung von Förderkonzepten. Meyer warnt: „Was nützt uns ein guter Förder-Erlass, wenn für die Umsetzung den Schulen die Lehrerstunden fehlen. Es ist höchste Zeit zum Handeln“.


VBE Presse 2/15

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