Aus dem Inhalt:
Die Broschüre kann bestellt werden über den VBE Bestellservice. Sie finden diesen unter dem Menüpunkt "Medien" rechts oben in der Menüleiste.
Impressum:
Herausgeber:
Verband Bildung und Erziehung (VBE)
Landesverband Niedersachsen e. V.
Ellernstraße 38 · 30175 Hannover
Tel.: (05 11) 3 57 76 50 ·
Fax: (05 11) 3 57 76 89
E-Mail: mail@vbe-nds.de ·
www.vbe-nds.de
Redaktion:
Uwe Franke, VBE Nds.
Bernward Lanfer, Bezirksverband OS/EL
Johannes Liedtke, stv. Landesvorsitzender
Steffi Hochgraef, VBE Nds.
Druck:
Wilke Mediengruppe GmbH, Oberallener Weg 1, 59069 Hamm
www.wilke-mediengruppe.de
Vertrieb:
VBE-Medien-Service Nord UG (haftungsbeschränkt)
Ellernstraße 38, 30175 Hannover
Bestell-Nr.: E 1017* – 11/2016
Hinweis:
Das Booklet ist nach bestem Wissen und Gewissen von den Autoren erstellt. Rechtsansprüche können aus dem Inhalt nicht hergeleitet werden.
»Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erklärung zur Organspende«
Aufgrund eines BGH-Urteils wurde im August 2016 diese Broschüre erneut überarbeitet und auf den derzeitigen Rechtsstand gebracht. Ent-
halten ist ebenfalls die Befreiung vom Verbot der In-sich-Geschäfte sowie eine Erklärung für einen fortschreitenden Hirnabbauprozess.
Erläutert wird u. a. ausführlich, warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung so notwendig sind und möglichst frühzeitig erstellt werden
sollten, und zwar beides zusammen. Dann folgen nähere Ausführungen über die Vorsorgevollmacht.
Die Patientenverfügung wird im Folgenden erläutert. Sie ist eine Erklärung, in welcher Form Sterbehilfe gewünscht wird, was Sterbehilfe be-
inhaltet und welche Rolle hier der Arzt einnimmt. Die Erfassung des Patientenwillens mithilfe eines Fragenkatalogs folgt. Eine Patienten-verfügung zur umfassenden Information des Arztes wird vorgeschlagen.
VBE-Mitglieder können die Broschüre digital oder als Printversion über die VBE-Landesgeschäftsstelle Nds. kostenfrei anfordern. Bestellung
auch per E-Mail möglich:
mail@vbe-nds.de
Im Angang der Broschüre finden sich die Formulare zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine Erklärung zur Organspende aus- gestellt für die Bezieher der Broschüre wie für Ehegatten bzw. Lebensgefährten. Es ist möglich, die Vorsorgevollmacht registrieren zu
lassen beim Zentralen Versorgungsregister
www.vorsorgeregister.de
H. Bahns
Der VBE versteht sich nicht nur als gewerkschaftliche Organisation aller Lehrkräfte Deutschlands, sondern seit Jahren auch als Solidarge-meinschaft. Deshalb sind wir auf allen Ebenen bestrebt, unseren Mitgliedern zahlreiche Serviceangebote zu bieten.
Für den Bereich der Ruheständler ist die VBE-Seniorenvertretung zuständig. Diese veröffentlicht vierteljährlich einen Seniorenbrief mit aktuellen Themen, bietet jährlich eine Fernreisen an und gibt verschiedene Ratgeber heraus. Zu diesen VBE-Ratgebern gehört auch die Ihnen vorliegende Broschüre „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erklärung zur Organspende“. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Anwaltssozietät RA Wolfgang Putz und von meinem Mitarbeiter Rudolf Franz erstellt. Beide befassen sich seit Jahren mit diesem Thema und sind bundesweit anerkannte Spezialisten........Die neue Broschüre zum Download!